Wettbewerb unter Kfz-Werkstätten Autoreparaturen sollen günstiger werden
Brüssel ( dpa / ddp ). Neuwagen und Autoreparaturen sollen in der EU künftig günstiger werden. Die Europäische Kommission hat die Wettbewerbsregeln geändert und will für mehr Konkurrenz auf dem Markt sorgen. Bei Reparaturen stärkt die EU freie Werkstätten. Diese können künftig Ersatzteile anderer Anbieter einbauen und auf technische Informationen der Hersteller zugreifen. Die Einsparungen sollen an die Kunden weitergegeben werden. Auch dürften Hersteller ihre Garantien nicht mehr davon abhängig machen, dass Ölwechsel und andere Arbeiten nur in Vertragswerkstätten durchgeführt werden. Wartung und Instandhaltung von Autos machen laut EUKommission 40 Prozent der Gesamtausgaben für ein Auto aus.
Beim Vertrieb werden die EU-Vorgaben von 2002 wieder aufgehoben. Damals hatte man Händler mit mehreren Marken (" Autosupermärkte ") zugelassen. Der Effekt war aber negativ, weil die Hersteller die Händler mit engen Vorgaben etwa für die Markenpräsentation knebelten und die Vertriebskosten – ebenso wie die Preise – dadurch stiegen.
Künftig können Autobauer den Händlern wieder vorschreiben, nur eine Marke zu verkaufen. Die Kommission setzt sich damit über Bedenken aus dem EU-Parlament hinweg, die Einschränkung des Vertriebs mehrerer Marken bedrohe Händler im ländlichen Raum.
Die neuen Regeln sollen die unabhängigen Werkstätten im Konkurrenzkampf mit den Vertragswerkstätten der Hersteller stärken, indem der Zugang zu erforderlichen Reparaturinformationen und die Verwendung alternativer Ersatzteile erleichtert werden. Die Kommission hob hervor, dass freie Betriebe für die Verbraucher sehr wichtig sind, weil sie den Wettbewerbsdruck auf Vertragswerkstätten hochhielten. Die Branche zeichne sich durch Überkapazitäten, eine starke überseeische Konkurrenz sowie große Markenund Modellvielfalt aus.
Das deutsche Kfz-Gewerbe begrüßte die geänderte Gruppenfreistellungsverordnung
und ihre Verlängerung für den Neuwagenvertrieb um drei Jahre.
Die Vorgaben für die Werkstätten sollen ab 1. Juni in Kraft treten, jene für den Kfz-Handel nach einer Übergangsphase erst 2013. Das gesamte Regelwerk gilt dann bis 2023. Die europäische Autobranche begrüßt den Vorstoß grundsätzlich, fordert aber eine laufende Überwachung der neuen Regeln.