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Flugreisen Bescheidgeben, wenn die Zeit knapp wird

02.01.2010, 04:51

Berlin ( rgm ). Lange Schlangen vor dem Check-in-Schalter sind in der Winterreisezeit keine Seltenheit, und vielerlei Sondergepäck wie Skier und Snowboards trägt auch nicht gerade dazu bei, die Wartezeit zu verkürzen. Das treibt manch einem Flugreisenden die Schweißperlen auf die Stirn – schafft man es noch rechtzeitig in die Maschine oder nicht ? Kann der Reisende selbst bereits absehen, dass es knapp wird, raten die Experten der ERV Europäische Reiseversicherung, das Personal anzusprechen und auf den Zeitdruck aufmerksam zu machen.

Wer nämlich diese Möglichkeit nicht wahrnimmt und deshalb den Flug verpasst, trägt daran eine Mitschuld und muss unter Umständen auch für Teile der entstehenden Kosten aufkommen. Zwar hat die Fluggesellschaft Sorge zu tragen, dass alle gebuchten Passagiere ordnungsgemäß an Bord gehen, und muss noch nicht abgefertigte Fluggäste vor dem Schließen des Schalters gesondert aufrufen. Ein gewisses Maß an eigenem Engagement sollte jedoch auch beim Passagier vorhanden sein. So urteilte das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg und strich einer Flugreisenden, die sich in eben dieser Situation befand, ein Drittel ihrer Ausgleichszahlungen ( AG Berlin-Charlottenburg, Az .: 226 C 331 / 08 ).