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Die Wechselkennzeichen

30.06.2012, 03:23

Ein Wechselkennzeichen kann fu¨r zwei Fahrzeuge zugeteilt werden, es darf jedoch zur gleichen Zeit nur an einem von diesen Fahrzeugen gefu¨hrt werden. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und Kennzeichen gleicher Abmessungen an den Fahrzeugen verwendet werden ko¨nnen.

Mo¨glich ist das Wechselkennzeichen fu¨r:Klasse M; : Klasse L; Klasse O1:

Kfz zur Personenbefo¨rderung mit ho¨chstens acht Sitzpla¨tzen außer dem Fahrersitz.

Kraftra¨der, vierra¨drige Leichtkraftfahrzeuge und vierra¨drige Kraftfahrzeuge bis 550 Kilogramm Leermasse, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen und maximaler Nutzleistung bis 15 kW. Anha¨nger bis 750 kg zula¨ssiger Gesamtmasse

Nicht mo¨glich ist es, ein Wechselkennzeichen fu¨r einen Pkw und ein Motorrad zu verwenden oder mehr als zwei Fahrzeuge auf ein Wechselkennzeichen zuzulassen.

Ausgeschlossen vom Wechselkennzeichen sind: Saisonkennzeichen, Rote Kennzeichen - Kurzzeitkennzeichen ; Ausfuhrkennzeichen; Fahrzeuge mit "H-Kennzeichen" sind hingegen fu¨r das Wechselkennzeichen zugelassen.