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Schlaganfall und Co. Eilantrag für Reha stellen

12.06.2014, 01:21

Buxtehude (dpa) l Es ist ein Ärgernis: Der Termin für die Reha steht schon fest, doch der Reha-Träger lehnt die Kostenübernahme ab. In solchen Fällen könne ein Eilantrag beim Sozialgericht helfen, sagt Christian Au, Fachanwalt für Sozialrecht in Buxtehude. Allerdings sollte sich die Rechtmäßigkeit des Anspruchs dann aus dem Antrag heraus ergeben. Wird erst noch ein separates Gutachten nötig, habe ein Eilantrag kaum Aussicht auf Erfolg. Der Grund: Das nimmt zu viel Zeit in Anspruch.

Um solchen Ärger von vornherein zu vermeiden, sollte bereits der Reha-Antrag gut begründet werden, empfiehlt Au. Ein Beispiel: Schlaganfallpatienten sollten darauf hinweisen, dass eine Reha möglicherweise ihre Pflegebedürftigkeit mildern kann. Denn dass der Antragsteller durch eine Reha in die Lage versetzt wird, in der eigenen Wohnung zu verbleiben, kann ein wichtiges Argument für die Notwendigkeit einer Reha-Maßnahme sein.

In der Praxis würden solche wichtigen Punkte aber oft zurückgehalten, um sie bei einem möglichen Widerspruch zu verwenden, erklärt der Rechtsexperte.

Grundsätzlich gilt: Wird ein Antrag abgelehnt, kann innerhalb eines Monats nach Erhalt schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Antragsteller hätten auch ein Recht auf Akteneinsicht. So könnten sie etwa die Gutachten der medizinischen Sachverständigen des Trägers einsehen.