Erbschaft: Was steht mir zu?
Meine Eltern haben 2007 meinem Bruder ein Grundstück übertragen. Ich bekam damals einen Geldbetrag von 25 000 Euro, das Grundstück war aber ca. 150 000 Euro wert. Mein Vater starb im Jahr 2009. Kann ich Ansprüche geltend machen ?
Es antwortet Notarin Manuela Sczeponek aus Halle/Saale: Grundsätzlich hatten Sie beim Tod des Vaters im Jahr 2009 Pflichtteilsansprüche - soweit sie nicht geerbt haben oder das geerbte Vermögen unter Ihrem Pflichtteilsanspruch geblieben ist. Die Höhe eines eventuellen Pflichtteilsanspruchs ist abhängig vom Wert des Nachlassvermögens Ihres Vaters im Zeitpunkt seines Todes. Dazu gehören alle Aktiva und Passiva im Todeszeitpunkt.
Der Anspruch erstreckt sich aber auch auf alle Zuwendungen, die der Verstorbene in den letzten 10 Jahren vor seinem Tod gemacht hat; diese spielen bei der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs oder Pflichtteilsergänzungsanspruchs gegen den Bruder eine Rolle.
Da die Übertragung der Grundstücke auf den Bruder 2007 erfolgt ist, war die 10-Jahres-Frist im Jahr 2009 noch nicht abgelaufen. Abhängig von der Gestaltung des Übertragungsvertrages müssten Sie sich aber Geldleistungen anrechnen lassen. Auch werden Gegenleistungen im Übertragungsvertrag (Wohnrecht, Pflegeverpflichtung etc.) bewertet und in Abzug gebracht.
Beachten Sie bitte, dass mögliche Pflichtteilsansprüche binnen drei Jahren verjähren. Die Frist beginnt in der Regel mit dem Schluss des Jahres, in dem der Pflichtteilsberechtigte vom Tode des Erblassers erfahren hat und wusste, dass er enterbt ist.
Internet: unter www.notarkammer-sachsen-anhalt.de