Wohnung vom Hochwasser überflutet Frei für Arbeitnehmer
Stuttgart (dpa) l Angestellte müssen nicht zur Arbeit gehen, wenn ihre Wohnung vom Hochwasser betroffen ist. "Mitarbeiter haben einen Anspruch auf ein paar freie Tage, um ihre Angelegenheiten zu regeln", erklärte der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Professor Jobst-Hubertus Bauer.
Arbeitnehmer müssten nicht befürchten, dass der Chef ihnen die freien Tage als Urlaub anrechnet oder das Gehalt kürzt. Die Anzahl der freien Tage richtet sich nach der Größe der Schäden. Wer etwa Wasser in der Wohnung hat, dürfe durchaus drei bis vier Tage vom Job fernbleiben. Bei einem überfluteten Keller reichen vermutlich schon ein oder zwei Tage.
Betroffene sollten ihren Chef telefonisch informieren und klären, wie viele Tage sie zu Hause bleiben dürfen.