Menge, Benotung, Sanktionen Für Hausaufgaben gibt es Regeln
Endlich Schule aus! Doch vor dem Bolzplatz oder der TV-Serie stehen noch als lästige Pflicht die Hausaufgaben an. Was Schüler interessieren dürfte: Es gibt Regeln, wie viel Heimarbeit noch okay ist.
Regensburg (dpa/tmn) - Hausaufgaben erledigen: Für ihre Freizeit wüssten viele Schüler schönere Beschäftigungen. Wenn mal wieder der halbe oder sogar der ganze Nachmittag dafür draufgeht, kann die Frage aufkommen, wie viel Heimarbeit Lehrerinnen und Lehrer einem eigentlich zumuten dürfen.
Und wenn man mal eine Aufgabe nicht erledigt hat: Droht dann eine Sechs? Der Regensburger Rechtsanwalt Matthias Ruckdäschel erläutert die rechtlichen Details rund um die Hausaufgaben.
Benotung: Hausaufgaben zu benoten, ist in der Regel untersagt. Eine Ausnahme ist Berlin. Hier dürften laut Schulgesetz Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Unterricht stehen, bewertet werden. Dazu könnte man auch Hausaufgaben zählen - und in der Schulordnung für die Sekundarstufe 1 werden diese als sonstige Leistungen unter dem Punkt Lernerfolgskontrollen auch explizit gelistet.
Anwalt sieht Noten kritisch
"Das ist kritisch zu sehen", sagt Ruckdäschel zur Benotung von Hausaufgaben. So sei etwa nicht nachprüfbar, ob sie alleine oder mit Hilfe der Eltern oder Geschwister erledigt wurden.
Während die meisten Schulordnungen zwar keine Noten vorsehen, sind andere, zum Teil empfindliche Sanktionen möglich. Die Bandbreite reicht bis zu Verweisen.
Und was stets möglich ist: Erworbenes Wissen aus einer Hausaufgabe könnte in einer Leistungskontrolle abgefragt werden.
Menge: Wie viel zu viel ist, das wird mit Blick auf Hausaufgaben selten so konkret geregelt wie in Nordrhein-Westfalen. Dort legt ein Erlass des NRW-Schulministeriums fest, dass Hausaufgaben etwa in den Klassen 1 und 2 nicht mehr als 30 Minuten Zeit am Tag in Anspruch nehmen dürfen. In den Klassen 8 bis 10 sind dann bis zu 75 Minuten in Ordnung. Diese Regelung gilt aber wiederum nicht für Ganztagsschulen.
Meist stehen in den Schulordnungen zum zumutbaren Aufwand eher schwammige Formulierungen: "Die Regel lautet in etwa überall gleich: Es darf nicht zu viel und muss bewältigbar sein", sagt Ruckdäschel. In Bayern etwa müsse auch auf eventuellen Nachmittagsunterricht Rücksicht genommen werden.
Blick in Gesetze und Schulordnungen werfen
Da Bildung Ländersache ist, sind die Regeln von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich - auch für den Umgang mit Hausaufgaben. Wer es genau wissen möchte, dem rät der Experte für Schulrecht beim Deutschen Anwaltverein (DAV) zu etwas Recherche im Internet. Zunächst sucht man nach dem Schulgesetz des Landes, das mitunter anders heißen kann: in Bayern etwa Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen. Die konkreten Antworten finden sich aber oft nicht in diesen Gesetzen.
Dann lohnt unter Umständen ein Blick in die Schulordnung. "Wenn ich zum Beispiel ein Gymnasiast in Thüringen wäre, würde ich im Internet nach den Worten Gymnasialordnung und Thüringen suchen", rät der Regensburger Anwalt. So finde man entweder die spezielle Ordnung für jene Schulart oder eine allgemeine Schulordnung, die für alle Schularten gelte: So sei es beispielsweise in Bayern, führt Ruckdäschel aus. Die entsprechenden Dokumente durchsucht man nach dem Schlagwort Hausaufgaben.
Mitunter können die Schulen die Regeln aus den Gesetzen oder Verordnungen noch individuell ausgestalten - dann müsste man also dort nachfragen, wie es konkret geregelt ist. "Sie müssen sich aber immer an die übergeordneten Vorgaben halten", betont der Experte.
Schulverordnung Sek. I Berlin (Lernerfolgskontrollen, § 19)