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Sparkassenbücher Gebühren im Leistungsverzeichnis festgelegt

05.01.2009, 08:23

Eine Leserin aus dem Landkreis Stendal wollte ihrer Tochter Gutes tun und ließ ihr Sparbuch auf deren Namen umschreiben. 15 Euro Gebühr kassierte die Sparkasse dafür. Das fand die Kundin ganz schön viel Geld für einen solchen Kundendienst.

Abgesehen von Kosten wie den für Transaktionen beim IT-Dienstleister entsteht auch ein personeller Aufwand, begründet die Kreissparkasse Stendal die Gebühr.

Diese sei im Preis-Leistungsverzeichnis festgelegt und war der Kundin durch persönliche Information der Beraterin bekannt. Natürlich stehe es aber jedem frei, Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen oder auch nicht, so die Sparkasse. Die Bepreisung sei abhängig vom Aufwand und wurde in diesem Fall in der genannten Höhe festgelegt.

Die Kundin hatte die Leistung in Auftrag gegeben, die Leistung daraufhin erhalten – und musste dafür die entsprechende Gebühr zahlen. (goe)