Bundesgerichtshof : Einzelfallentscheidung Geld zurück bei falschen Wohnungsgröße-Angaben
Karlsruhe ( dpa ). Mieter können Geld zurückverlangen, wenn ihre Wohnung kleiner ist, als in einer Zeitungsannonce angegeben – vor allem dann, wenn im Mietvertrag nichts über die Wohnungsgröße steht. Das entschied gestern der Bundesgerichtshof ( BGH ) in Karlsruhe. Er gab damit im Prinzip einer Klägerin aus Mannheim Recht und hob ein Urteil des dortigen Landgerichts auf. Die Frau hatte eine Wohnung gemietet, die laut Inserat etwa 76 Quadratmetern groß sein sollte – in Wirklichkeit maß sie nur gut 53 Quadratmeter. Der Fall muss erneut vor dem Landgericht verhandelt werden. Der Mieterbund begrüßte die Entscheidung.
Die Richter betonten, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handele. Das Urteil solle also kein Signal sein, dass alle möglichen Vorabsprachen später auch bindend seien. In diesem konkreten Fall jedoch seien vor Vertragsabschluss " mehrfach deutliche Aussagen gemacht worden " zur Wohnfläche, sagte der Vorsitzende Richter – sowohl in der Anzeige, als auch in einer Grundrissskizze und in einer Wohnflächenberechnung.
" Hier wurde eine exakte Wohnfläche angegeben, bis auf zwei Stellen hinter dem Komma. "
Der schriftliche Mietvertrag enthielt keine Angaben zur Größe der Wohnung. Diese waren in dem Vordruck auch nicht vorgesehen. Als die Mieterin aber die tatsächliche Wohnungsgröße herausfand, forderte sie Geld vom Vermieter zurück – mit Recht, urteilte der BGH. Beide Seiten hätten den Vertrag im Einverständnis über die Wohnungsgröße geschlossen. In diesem Fall sei die Wohnfläche um mehr als zehn Prozent kleiner als angenommen, dies führe zu einer Mietminderung.
" Das ist eine für Mieter positive Entscheidung ", sagte der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten. Maßlose Übertreibungen oder falsche Angaben des Vermieters hätten nun Konsequenzen. Wenn der Mieter in der Vergangenheit zu viel gezahlt habe, könne er Geld vom Vermieter zurückverlangen.