Urteil Kasse zahlt Brust-Operation
Baierbrunn - Leidet eine Frau unter Wirbelsäulenbeschwerden wegen ihrer zu schweren Brüste, kann sie auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse eine Verkleinerung durchführen lassen. Das berichtet das Gesundheitsmagazin " Apotheken Umschau " unter Berufung auf ein Urteil des Sozialgerichtes Dresden ( Az .: S 18 KR 295 / 02 ). Eine OP unter Schönheitsaspekten müsse dagegen selbst bezahlt werden