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Spar-Endspurt 2018: Noch bis zum 31. Dezember staatliche Zuschüsse sichern

akz-i Sparer bekommen kaum noch Zinsen. Umso wichtiger sind staatliche Zuschüsse beim Vermögensaufbau.

30.11.2018, 23:01

Wofür es Prämien gibt und was dafür zu tun ist, erklärt Karsten Eiß von der Bausparkasse Schwäbisch Hall. Grundsätzlich gilt: "Um die volle Fördersumme zu erhalten, müssen Sparer noch bis Jahresende den erforderlichen Eigenbetrag leisten."
Mit Wohn-Riester bis zu 950 Euro extra für Familien: Die maximale Fördersumme erhält, wer vier Prozent seines Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich Zulagen einzahlt. Das sind mindestens 60 Euro und maximal 2.100 Euro. Tipp: Beim Berechnen hilft die Bausparkasse. "Eine vierköpfige Familie kann bis zu 950 Euro Zulagen im Jahr erhalten", erklärt Eiß. Junge Leute unter 25 bekommen bei Abschluss eines Riester-Bausparvertrags außerdem einmalig 200 Euro vom Staat. Tipp von Eiß: "Bausparer können das Dauerzulagenverfahren nutzen. Damit stellt die Bausparkasse jedes Jahr automatisch den Zulagenantrag für sie."
43 Euro Arbeitnehmer-Sparzulage: Zusätzlich zu eigenen Sparbeiträgen können vermögenswirksame Leistungen auf den Bausparvertrag angelegt werden. Der Staat belohnt diese Anlage mit der Arbeitnehmer-Sparzulage. Bei bis zu 470 Euro Sparleistung bekommen Sparer noch einmal 43 Euro extra im Jahr. Wichtig: Es gelten Einkommensgrenzen.
Wohnungsbauprämie nicht verfallen lassen: Bauwillige, die bis zu 512 Euro im Jahr für ihren Bausparvertrag aufbringen, erhalten vom Staat die Wohnungsbauprämie von bis zu 45 Euro extra pro Jahr. Erstaunlich: Gerade einmal ein Fünftel aller Berechtigten nutzt die Prämie. Auch hier gelten Einkommensgrenzen. Außerdem erhält die Förderung nur, wer das Guthaben für Maßnahmen rund ums Bauen und Wohnen einsetzt.
Neu für Familien - das Baukindergeld: Familien und Alleinerziehende, die Wohneigentum kaufen oder bauen, können jetzt das neue Baukindergeld beantragen. Voraussetzung ist, dass die Familie zum ersten Mal Wohneigentum erwirbt und selbst darin wohnt. Der Zuschuss beträgt 1.200 Euro pro Kind und Jahr, auch hier gelten Einkommensgrenzen.
Extra-Tipp - Volle Zulagen für neu abgeschlossene Verträge: Für Kurzentschlossene hat Eiß noch einen Tipp: "Wer jetzt noch die volle staatliche Förderung für 2018 beziehen will, kann bis zum 31. Dezember einen Bausparvertrag abschließen, den erforderlichen Eigenbeitrag einzahlen und so noch die vollen Zuschüsse für dieses Jahr mitnehmen."
Weitere Informationen finden Sie unter dem weiterführenden Link.
www.schwaebisch-hall.de