Aufstiegs-Bafög, Wohngeld Gesetzliche Änderungen bei Aus- und Weiterbildung
Im Sommer gibt es einige gesetzliche Neuerungen, die Menschen in einer Aus- oder Weiterbildung fördern wollen. Unter andere wird das sogenannte Aufstiegs-Bafög mehr gefördert.
Berlin (dpa) - Die einen wollen nach der Schule einen Beruf erlernen,
        
die anderen wollen in ihrem erlernten Beruf vorankommen. Beide
        
Gruppen sind von den gesetzlichen Änderungen betroffen, die zum 1.
        
August in Kraft treten:
      
Aufstiegs-Bafög: Weiterbildungen - etwa zum Fachwirt oder zur
        
Erzieherin - werden ab August vom Staat finanziell stärker gefördert.
        
So ist das Aufstiegs-Bafög - das frühere Meister-Bafög - künftig
        
nicht mehr auf eine Fortbildung beschränkt, sondern kann für bis zu
        
drei Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden: zum
        
Beispiel vom Gesellen zum Servicetechniker, vom Servicetechniker zum
        
Meister und vom Meister zum Betriebswirt. Bei einer
        
Vollzeit-Weiterbildung gibt es vom Staat zudem in Zukunft mehr Geld
        
zur Sicherung des Lebensunterhalts.
      
Ausbildung: Pünktlich zum Beginn des neuen Lehrjahres treten neue
        
Ausbildungsverordnungen für acht modernisierte Ausbildungsberufe in
        
Kraft. Neben verschiedenen IT-Berufen sind unter anderem auch
        
angehende Bankkaufleute betroffenen, deren Ausbildung der zunehmenden
        
Digitalisierung angepasst wird. Die bisher eigenständigen
        
Ausbildungen zum Film- und zum Videoeditor werden zum Lehrberuf
        
Mediengestalter Bild und Ton zusammengeführt.
      
Gesundheit: Um flexibel auf die Corona-Krise reagieren zu können,
        
durften Krankenhäuser in den vergangenen Monaten auf bestimmten
        
Stationen von der vorgeschriebenen Mindestbesetzung mit Pflegekräften
        
abweichen. Für Intensivmedizin und Geriatrie (Altersheilkunde) läuft
        
diese Sonderregelung aus - dort gelten ab 1. August wieder die
        
üblichen Personaluntergrenzen. In den Bereichen Kardiologie,
        
Unfallchirurgie, Herzchirurgie und Neurologie dürfen die Untergrenzen
        
jedoch weiterhin unterschritten werden, wenn es sich wegen stark
        
steigender Patientenzahlen nicht vermeiden lässt.
      
Wohngeld: Auf den Inseln in Nord- und Ostsee erhalten Geringverdiener
        
künftig mehr Wohngeld. Weil die Mieten dort nämlich in der Regel
        
deutlich höher sind als auf dem Festland, gibt es in der
        
Wohngeldverordnung, die über die Höhe der Zuschüsse entscheidet,
        
künftig eine neue Mietstufe für "Inseln ohne Festlandanschluss".
      
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