Jobcenter muss die Beiträge zahlen
Kassel (dapd) l Wer Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bekommt, dem ist als Privatversichertem der Weg in die gesetzliche Kasse versperrt. Stattdessen erhalten Hartz-IV-Empfänger bisher einen Zuschuss von 130 Euro zur privaten Krankenversicherung. Dennoch verbleibt eine Deckungslücke von 155 Euro, die der Versicherte selbst zu zahlen hat. Jetzt entschied das Bundessozialgericht, dass die Jobcenter die vollen Kosten für die private Krankenversicherung bei Empfängern von Arbeitslosengeld II tragen müssen. Die Richter verweisen darauf, dass die Jobcenter auch bei gesetzlich Versicherten die vollen Kosten tragen - bei Privatversicherten könne das nicht anders sein. (Aktenzeichen: BSG B 4 AS 108/10 R)