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Amtsgericht Nürnberg urteilt über Kuh-Fotos Ohrenreinigung Kalb "Anita" darf im Netz bleiben Wattestäbchen weg

26.08.2010, 04:49

Nürnberg ( rgm ). Wer das Foto einer ihm nicht gehörenden Kuh ins Internet stellt, verletzt damit keine fremden Persönlichkeitsrechte. Zumindest dann nicht, wenn auf dem Abbild offensichtlich jeglicher Bezug zum Eigentümer des Tieres fehlt. Diese Auffassung hat jetzt das Amtsgericht Köln vertreten ( Az. 111 C 33 / 10 ).

Wie die Deutsche Anwaltshotline ( www. anwaltshotline. de ) berichtet, hatte eine Bäuerin den Betreiber einer Internetseite verklagt. Auf der dort eingestellten Werbung für eine " Kuh-Charity-Party " war ihr Kalb " Anita " für sie eindeutig an der Ohrenmarkennummer zu erkennen. Das abgebildete Kalb sollte, so die Internet-Aktion, vor der wegen eines gebrochenen rechten Vorderlaufs drohenden Notschlachtung gerettet werden. Wobei die Bilder, wie sich herausstellte, offenbar im Beisein des Altbauern entstanden waren, der in der Wirtschaft aber nichts mehr zu sagen hat und vor allem nicht der Besitzer des aufgenommenen Tieres ist.

Seine Tochter und eigentliche " Rechtsgutinhaberin " erklärte dagegen, zu keinem Zeitpunkt die Erlaubnis erteilt zu haben, Fotos von ihrem Rinderkalb anzufertigen und diese gewerblich zu nutzen oder Promotion damit zu betreiben. Für die Verletzung ihrer Eigentumsrechte verlangte sie deshalb einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 2000 Euro.

Dem wollte das Gericht jedoch nicht folgen. Ein Eingriff, der eine Verletzung des Rechts am Bild des Kalbs begründet, sei nicht gegeben. " Denn das Eigentum am Tier ist weder durch die Aufnahmen noch durch deren Verbreitung verletzt worden ", erklärt Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer. " Anita " selbst sei weder durch die Knipserei noch durch die Zur-Schau-Stellung im Internet zu Schaden gekommen.

Eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts käme nur in Betracht, wenn durch die auf einem Foto abgebildeten Sachen Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Rechtsgutinhabers zu ziehen wären. Das sei beim Foto eines Rinderkalbs kaum denkbar.

Freiburg ( ddp ). Ein fettglänzendes Ohr ist kein schöner Anblick. Ohrenschmalz ist für die Gesundheit jedoch ein Segen : " Es hält Nässe, Schmutz und Krankheitserreger von unserem empfindlichen Hörorgan fern ", sagt Michael Deeg vom Deutschen Berufsverband der HNO-Ärzte.

Dieses Schutzschild zu entfernen, ist daher eine fragliche Tätigkeit. Richtig gefährlich kann es jedoch werden, wenn bei der Säuberungsaktion Wattestäbchen ins Spiel kommen : " Mit diesen Instrumenten kann man gleich auf zweierlei Weise Schaden anrichten ", warnt der Freiburger HNO-Arzt. " Zum einen wird das Ohrenschmalz durch die Stäbchen häufig regelrecht in den Gehörgang hineingepresst. Dann muss der Arzt den Pfropfen wieder entfernen, damit der Patient wieder richtig hört. " Wesentlich schlimmer sind jedoch Verletzungen des Trommelfells, die durch die harten, unflexiblen Stäbchen entstehen können. " Eine einzige unkontrollierte Bewegung, etwa weil sich der Betroffene erschreckt hat, kann genügen, um das Trommelfell zu durchstoßen. Und dann wird es richtig unangenehm, notfalls muss sogar operiert werden ", sagt Deeg.

Wer das Ohrenreinigen nicht lassen will, sollte dies per Hand mit einem Kosmetiktuch machen, empfiehlt Deeg. Davon abgesehen steht der Ohrenarzt für eine professionelle Reinigung zur Verfügung.