Pflegeantrag stellen Kasse muss Fristen einhalten oder zahlen
Wer einen Pflegeantrag bei der Pflegekasse einreicht, hat das Recht auf zeitnahe Bearbeitung. Aber was geschieht, wenn die zuständige Krankenkasse den Termin verstreichen lässt?
Bremen (dpa/tmn) - Angehörige können bei der Pflegekasse einen Antrag stellen. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie so finanzielle und organisatorische Unterstützung erhalten.
Die Pflegekasse muss zeitnah reagieren: Innerhalb von 25 Arbeitstagen muss der Medizinische Dienst der Krankenkasse oder ein anderer Gutachter den Pflegebedürftigen besuchen, eine Entscheidung über dessen Pflegegrad treffen sowie diese dem Versicherten oder Angehörigen mitteilen. Darauf macht die Verbraucherzentrale Bremen aufmerksam.
Unter bestimmten Umständen kann sich diese Frist auch verkürzen - sogar auf eine Woche, wenn beispielsweise der Versicherte im Krankenhaus liegt und die weitere Versorgung im Anschluss nicht gesichert ist. Oder auf zwei Wochen, wenn sich Berufstätige um pflegebedürftige Angehörige kümmern wollen und dafür ihre Arbeitszeit im Rahmen der Pflege- oder Familienpflegezeit reduzieren wollen.
Kommt die Entscheidung der Pflegekasse zu spät und ist diese für die Verzögerung verantwortlich, muss sie an den Versicherten Geld zahlen. In der Regel sind das 70 Euro pro begonnene Woche ab der Fristüberschreitung.