Urteil am Landessozialgericht Kasse muss Reinigung des Implantats bezahlen
Mainz ( dpa ). Eine gesetzliche Krankenkasse muss für die professionelle Reinigung von Zahnimplantaten zahlen. Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts ( LSG ) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. Dies gelte jedenfalls dann, wenn es mit dem bloßen Zähneputzen nicht getan sei und das Implantat entfernt werden müsse, um eine ordnungsgemäße Reinigung zu erreichen, heißt es darin ( Urteil vom 27. 5. 2010 L 5 KR 39 / 09 ).
Mit dem Urteil gab das Gericht der Klage einer Versicherten statt, ließ aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Revision zum Bundessozialgericht in Kassel zu.
Die Frau hatte geltend gemacht, sie sei mit der Reinigung von vier Zahnimplantaten, die ihr nach einem Unfall gesetzt worden waren, überfordert. An den Implantaten in Ober- und Unterkiefer ist ein Zahnersatz befestigt. Nachdem ein Gutachten bestätigte, dass eine ordnungsgemäße Reinigung nur beim Entfernen der Implantate möglich ist, gaben die Richter der Frau Recht. Es liege auf der Hand, dass die Zähne eine professionelle Hilfe benötigten. Über die Häufigkeit müsse von Fall zu Fall entschieden werden.