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Leseranwalt Kein HD-Empfang mit neuem Fernseher

Der neue Fernseher verspricht bessere Bilder. Doch trotz des HD-tauglichen Gerätes kommt die neue Qualität nicht auf dem Bildschirm an.

Von Gudrun Oelze 06.11.2016, 23:01

Schwanebeck l In Schwanebeck freute sich Manfred Langrock schon auf gestochen scharfe Bilder seines nagelneuen, „mit allem Schnickschnack“ versehenen Fernsehers. Doch nur kurz, denn wie sich herausstellte, kann er in seiner Mietwohnung die HD-Programme von ARD und ZDF gar nicht empfangen. Die Verteilerdose der Gemeinschaftsantenne sei defekt, wurde ihm mitgeteilt und auch, dass der Vermieter nicht verpflichtet sei, HD-Empfang zu gewährleisten. „Kann das sein? Ist das richtig?“, fragte der Mann aus dem Vorharz.

Rechtsanwalt Dieter Mika sieht in dieser Leseranfrage zwei rechtlich unterschiedliche Sachverhalte. Zum einen ist es Sache des Vermieters, als Äquivalent zur Mietzahlung den Fernsehempfang in der Wohnung zu ermöglichen und dafür einen intakten ordnungsgemäßen Zugang herzustellen und zu gewährleisten. Eine defekte Verteilerdose der Antenne muss er daher auch auf eigene Kosten reparieren oder ersetzen.

Anders ist es mit dem HD-Empfang. Die seit 2010 von verschiedenen privaten und öffentlich–rechtlichen Sendern ausgestrahlten Programme im HDTV-Format bieten eine verbesserte Qualität bei der digitalen Übertragung, können aber nur mit HD-tauglichen Geräten empfangen werden. Voraussetzung für den Empfang ist zum einen das Vorhandensein eines solches Gerätes beim Mieter und zum anderen, dass der Signaltransport im Hausnetz des Mehrfamilienhauses digitalisiert ist, betont der Rechtsanwalt des Mietervereins Magdeburg und Umgebung.

Ansonsten könne der Mieter in seiner Wohnung nur analoge Signale empfangen. Konsequenz: Trotz seines HD-tauglichen Geräts kommt die besondere Qualität nicht auf seinem Bildschirm an.

Er schaut dann aber leider auch tatsächlich „in die Röhre“, wenn sein konkreter Mietvertrag keine entsprechende Zusicherung enthält. „Der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine Umstellung vorzunehmen, wenn ein Grundstandard wie der mögliche Empfang von ARD, ZDF, großer Privatsender und lokaler Sender angeboten wird“, sagt Dieter Mika. Doch lohne in jedem Fall die Prüfung des jeweiligen Mietvertrages. Dabei kann der Mieterverein oder ein Rechtsanwalt beratend zur Seite stehen.