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Tipp für berufstätige Eltern Krankengeldanspruch für Kinder ist übertragbar

Fieber, Scharlach, Windpocken: Kleine Kinder sind häufig krank. Berufstätige Eltern können dann zu Hause bleiben und erhalten Krankengeld. Jeder für zehn Tage pro Kind. Was viele nicht wissen, diese Ansprüche lassen sich untereinander aufteilen.

31.07.2017, 03:15

Berlin (dpa/tmn) - Müssen Eltern ein krankes Kind zu Hause betreuen, stellt der Arbeitgeber sie in vielen Fällen unbezahlt frei. Eltern haben dann aber Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse.

Bei regulären Arbeitnehmern in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt der eigentlich nur für zehn Tage pro Kind unter 12 Jahren. Mütter und Väter können sich den Anspruch des jeweils anderen Elternteils aber übertragen lassen, erklärt der GKV-Spitzenverband - zum Beispiel dann, wenn nur einer von beiden ohne Probleme bei der Arbeit fehlen kann.

Voraussetzung für die Übertragung ist allerdings, dass beide gesetzlich versichert sind und der Arbeitgeber einer längeren unbezahlten Freistellung zustimmt. Unterschiedliche Krankenkassen sind dann kein Problem. Die Eltern müssen allerdings beide Versicherungen informieren, dass sie den Krankengeldanspruch übertragen wollen. Die Abrechnung erledigen die Kassen dann untereinander.