Bundesgerichtshof Kreditgebühr-Urteil jetzt abrufbar
Magdeburg(ksi) l Das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 13. Mai 2014 zu unzulässigen Kreditgebühren ist jetzt in Teilen abrufbar. Darauf warten zahlreiche Bankkunden, die von ihren Geldinstituten die Summen zurückfordern möchten. Wie Heidi Lange, Leiterin der Verbraucherzentrale Magdeburg, berichtet, hätten einige Banken ihre Kunden damit vertröstet, dass sie erst die genaue Urteilsbegründung abwarten wollten. Diese ist jetzt auf der Internetseite www.bundesgerichtshof.de unter "Entscheidungen" unter "AZ XI ZR 405/12" abrufbar. Der zweite Teil des Urteils (AZ XI 170/13) fehlt noch.