Was können Verbraucher beim Lufthansa-Streik tun ? Schadenersatzforderungen sind umstritten
Frankfurt / Main ( dpa / rgm ). Vom Pilotenstreik bei der Lufthansa sind voraussichtlich jeden Tag Zehntausende Passagiere betroffen. Sie müssen eine Reihe von Dingen beachten, um doch noch an ihr Ziel zu kommen oder wenigstens ihr Geld zurückzuerhalten. Lufthansa und Germanwings bieten den von Flugstreichungen betroffenen Passagieren kostenlose Stornierungen oder Umbuchungen auf Flüge bis spätestens 31. Mai an. Zudem wollen die Airlines für die Betreuung der Fluggäste sorgen, wenn diese am Flughafen festsitzen.
Auf den innerdeutschen Strecken soll auf die Bahn ausgewichen werden. Die Passagiere können sich entweder direkt eine Bahnfahrkarte kaufen oder sie holen sich an Lufthansa-Automaten Gutscheine, die in den Zügen als Fahrkarten gelten.
Grundsätzlich ist die Lufthansa verpflichtet, ihren Passagieren nach Möglichkeit für die gebuchten Flüge Ersatzverbindungen zu beschaffen. Die Lufthansa-Tochter Swiss und der Star-Alliance-Partner LOT aus Polen haben bereits angekündigt, zusätzliche Kapazitäten bereitzustellen.
Schadenersatz für weitergehende Folgen von Flugausfällen nach der EU-Verordnung über Fluggastrechte will Lufthansa dagegen nicht zahlen, weil Streiks außergewöhnliche Umstände im Sinne der Verordnung seien und das Unternehmen daher von der Zahlungspflicht befreit sei. Die Entschädigungen können bis zu 600 Euro auf der Langstrecke betragen. Ob sie bei Streiks des eigenen Personals gezahlt werden müssen, ist juristisch umstritten und noch nicht höchstrichterlich entschieden. Der Luftrechtler Professor Ronald Schmid rät daher Betroffenen, Ansprüche auf Ausgleichszahlungen gegenüber der Fluggesellschaft rechtzeitig anzumelden. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.