Das Thema Scheidung stand gestern im Mittelpunkt des Volksstimme-Telefonforums / Vier Notare gaben Auskunft Unterhalt, Zugewinn und Teilung des Eigentums
"Trennung und Scheidung" war gestern das Thema des Volksstimme-Telefonforums. Vier Notare aus Sachsen-Anhalt beantworteten die Fragen der Leser.
Frage: Wir leben seit längerem getrennt und wollen uns jetzt scheiden lassen. Was können wir tun, damit die Scheidung nicht so teuer wird?
Antwort: Eine Scheidung muss in Deutschland durch einen Rechtsanwalt beim Gericht in Gang gebracht werden. Zu den Kosten des Anwaltes sollten Sie diesen befragen. Hinzu kommen die Kosten des gerichtlichen Scheidungsverfahrens. Die Höhe hängt davon ab, worüber das Gericht zu befinden hat. Kostensparend wirkt sich eine einvernehmliche Scheidung aus. Wenn Sie sich also über die grundlegenden Fragen der Auseinandersetzung einig sind wie Unterhaltszahlungen, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Vermögensteilung, sollten Sie die geeinigten Punkte in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung festhalten. Die Kosten für den Notar berechnen sich nach Ihrem Vermögen.
Ein geschenktes Haus
Frage: Ich lebe in Scheidung. Meine Mutter hat meinem Mann und mir vor Jahren je zur Hälfte ein Einfamilienhaus übertragen. Kann ich jetzt die Hälfte von meinem Mann zurück fordern?
Antwort: Sofern im Schenkungsvertrag ein Rückforderungsrecht für den Scheidungsfall vorgesehen ist, ist dies möglich. Im Übrigen muss dies im Einzelfall geprüft werden.
Frage: Was fällt alles in den Zugewinnausgleich und wie berechnet sich dieser?
Antwort: Wer ohne Ehevertrag verheiratet ist, lebt im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Hier besitzen die Ehegatten jeder ihr eigenes Vermögen, das im Falle der Scheidung ausgeglichen wird. Das bedeutet, dass der während der Ehe erwirtschaftete Vermögenszuwachs zu gleichen Teilen auf beide Ehegatten verteilt wird. Davon ausgenommen bleibt das Vermögen, dass ein Ehegatte während der Ehe geerbt oder geschenkt bekommen hat.
Frage: Können wir im Zuge unserer Scheidung den Versorgungsausgleich ausschließen? Wir wollen, dass jeder seine Rentenpunkte behält.
Antwort: Ja, das ist grundsätzlich möglich, diese Einigung bedarf aber der notariellen Beurkundung.
Frage: Meine Frau hat die Trennung vollzogen, die Scheidung ist noch nicht eingereicht. Muss ich bis zur Scheidung meiner Frau Unterhalt zahlen?
Antwort: Ja, der Trennungsunterhalt kann nicht ausgeschlossen werden, sofern ein Unterhaltsanspruch besteht.
Frage: Ich habe mich schon vor einem Jahr von meiner Frau getrennt und will die Scheidung einreichen. Meine Frau will sich nicht scheiden lassen. Was passiert jetzt?
Antwort: Eine Ehe kann geschieden werden, wenn die Eheleute ein Jahr getrennt leben und beide der Scheidung zustimmen. Es wird dann vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. Stimmt ein Ehepartner der Scheidung nicht zu, so kann die Ehe frühestens nach drei Jahren geschieden werden.
Frage: Mein Mann und ich besitzen gemeinsam je zur Hälfte ein Grundstück. Wir leben in Trennung. Mein Mann will das Haus allein verkaufen, darf er das?
Antwort: Ein Grundstück kann nur unter Mitwirkung aller Eigentümer veräußert werden. Er kann jedoch über seinen halben Miteigentumsanteil verfügen.
Frage: Meine Lebensgefährtin hat sich von mir getrennt. Wir haben vor einem Jahr einen Erbvertrag geschlossen. Wird dieser mit der Trennung unwirksam?
Antwort: Nein. Der Erbvertrag muss bei einem Notar einvernehmlich aufgehoben werden. Sofern ein Rücktrittsrecht vereinbart wurde, reicht die einseitige Erklärung vor einem Notar aus.
Frage: Ich bin Alleineigentümerin eines Einfamilienhauses. Beide haben wir für den Ausbau des Hauses einen Kredit aufgenommen. Wie kommt mein Mann bei der Scheidung aus dem Kreditvertrag?
Antwort: Sie sollten dazu mit der kreditgebenden Bank in Verhandlung treten. Die Bank ist jedoch nicht verpflichtet, Ihren Mann aus der Haftung zu entlassen.
Frage: Ich habe mit meinem Ehemann ehevertraglich Regelungen über den Ehegattenunterhalt geschlosssen. Unsere Ehe ist zwischenzeitlich geschieden. Mein geschiedener Ehemann kommt seinen vertraglich vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nicht nach. Was kann ich tun?
Antwort: Sofern in der notariellen Urkunde eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung enthalten ist, können Sie mit dieser Urkunde das Vermögen des geschiedenen Ehemannes vollstrecken lassen und so Ihre Ansprüche durchsetzen.
Ist eine solche Zwangsvollstreckungsunterwerfung nicht enthalten, müssen Sie bei Gericht einen Titel erwirken.
Frage: Meine Tochter möchte einen Mann heiraten, der eine andere Staatsbürgerschaft besitzt. Was sollte sie hierbei rechtlich bedenken?
Antwort: Die Tochter sollte sich im Vorfeld bei einem Notar beraten lassen und möglicherweise einen Ehevertrag schließen. Darin kann geregelt werden, dass für das in Deutschland befindliche Vermögen deutsches Recht gelten soll. Für das im Heimatstaat des Ehemannes befindliche Vermögen bedarf es unter Umständen eines Ehevertrages, der sich nach dem Recht des anderen Staates richtet.
Frage: Ich habe die Scheidung beantragt. Mein Mann hat noch meine Vorsorgevollmacht. Kann er damit noch handeln?
Antwort: Die Vorsorgevollmacht bleibt so lange gültig, bis sie widerrufen wird. Eine Ehescheidung hat keine Auswirkung auf die Wirksamkeit der Vollmacht.
Frage: Unsere Scheidung ist bei Gericht beantragt. Hat mein Ehemann in der Scheidungsphase ein gesetzliches Erbrecht nach mir?
Antwort: Das ist abhängig vom Stand des Scheidungsverfahrens. Das Ehegattenerbrecht ist ausgeschlossen, wenn die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hat.