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Verkaufen, verschenken, vererben

09.07.2012, 03:32

Magdeburg (rgm) l Kauf, Verkauf oder Überlassung von Immobilien sind rechtlich komplizierte Vorgänge und müssen daher grundsätzlich notariell beurkundet werden. Im Vorfeld des Vertrages gibt es vieles zu beachten, zu hinterfragen und zu regeln.

Wer sollte Vertragspartner werden? Was ist bei Überlassung zu beachten? Wie kann Nießbrauch geregelt werden? Wann erfolgt die Grundbucheintragung? Ab wann ist man Eigentümer? Bis wann können Pflichtteile auf Immobilien gefordert werden? Besonders unverheiratete Paare sollten sich der rechtlichen Folgen bewusst sein.

Fragen zum Thema beantworten Notare der Notarkammer Sachsen-Anhalt beim Telefonforum der Volksstimme am morgigen Dienstag. Die Experten am Telefon sind Uwe Glöckner, Magdeburg, Peter Krolopp, Magdeburg, Thomas Rabiega, Wanzleben-Börde und Aderitha Schoor aus Wernigerode.

Rufen Sie morgen von 10 bis 12 Uhr an unter: (0391) 53 29 70 oder schreiben Sie eine E-Mail an ratgeber@volksstimme.de.