1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Vor der Tiefgarage immer an die "Aufbauten" denken

Fahrräder auf dem Autodach vorschriftsmäßig sichern / Bei Schäden kann Versicherungstarif hochgestuft werden Vor der Tiefgarage immer an die "Aufbauten" denken

04.05.2012, 03:16

Berlin (be.p/rgm) l Ein gewohntes Bild auf Deutschlands Straßen: Viele Autofahrer nehmen ihr Fahrrad mit ins Grüne oder in den Urlaub. Wo das Rad festgezurrt wird, hängt oft von der Bauweise des Pkw ab. Die bequemere Variante ist sicher eine entsprechende Vorrichtung am Heck. Ist das nicht möglich, wird das Fahrrad auf dem Dachgepäckträger transportiert.

Doch so mancher hat während der Fahrt vergessen, dass er mit "Aufbauten" unterwegs und sein Auto deutlich höher als gewohnt ist. Hässliche Geräusche bei der Einfahrt in die Tiefgarage erinnern dann unsanft an das Rad auf dem Dach.

Für die angerichteten Schäden kommt nicht etwa die Privathaftpflichtversicherung auf. Denn selbst, wenn "nur" das Fahrrad mit der Leiteinrichtung der Tiefgarage kollidierte, so war es doch zur Zeit des Crashs mit dem Auto "verbunden". Der Schaden passierte durch den Gebrauch des Pkw, nicht des Fahrrades. Somit ist hier die Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig. Sie bezahlt die Instandsetzung der Leiteinrichtung. "Der Fahrzeughalter wird dann allerdings im Schadensfreiheitsrabatt der Haftpflicht heruntergestuft", erklärt Stephan Gelhausen vom Informationszentrum der deutschen Versicherer. "Es sei denn, er hat in seinem Vertrag einen so genannten Rabattretter oder er bezahlt die Rechnung aus eigener Tasche."

Auch am eigenen Auto dürfte solch ein Crash mindestens unschöne Spuren im Lack hinterlassen. Wer eine Vollkasko hat, kann von ihr die Reparatur bezahlt bekommen. Ob sich das lohnt, sollte man sich ausrechnen lassen. Denn wer die Kosten von der Versicherung bezahlen lässt, kommt auch in der Kasko in eine ungünstigere Rabattklasse. Weitere anbieterneutrale Informationen erhält man unter der gebührenfreien Telefonnummer (0800) 3 39 93 99 des Infozentrums.