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Neue Richtlinie verführt Banken zu falschen Prognosen bei Zinsen Vorsicht vor Lockvogel-Angeboten bei Baudarlehen

20.08.2010, 04:49

Eine neue Verbraucherkreditrichtlinie, die eigentlich die Kunden schützen und Baufinanzierungen transparenter machen sollte, sorgt derzeit für Unruhe am Finanzierungsmarkt für Baudarlehen. Henrik Gens, Vertriebsleiter der Sparda-Bank in Sachsen-Anhalt, warnt Verbraucher vor der so genannten " Zinsfalle " bei Baukrediten. Die Volksstimme sprach mit ihm darüber.

Frage : Warum sprechen Sie von einer Zinsfalle bei Baukrediten ?

Antwort : Hintergrund ist eine Verbraucherkreditrichtlinie vom 11. Juni. Danach werden Banken aufgefordert, Effektivzinsen für die Gesamtlaufzeit von Baudarlehen, also bis zur kompletten Tilgung des Kredites anzugeben. Das lässt den Banken Spielraum, für den Zeitraum nach der Festverzinsung Effektivzinsen anzusetzen, die aus heutiger Sicht nicht fundiert sind. Dies wiederum führt offensichtlich dazu, dass einige Banken sich dazu hinreißen lassen, langfristig extrem positive Prognosen zu unterstellen und auf dieser Grundlage Lockvogel-Angebote unterbreiten. Damit verfehlt die Verbraucherrichtlinie ihr eigenes Ziel, nämlich eine Vereinheitlichung und Transparenz auf dem Markt für Baudarlehen herzustellen. Da die heute historisch niedrigen Bauzinsen kaum nachhaltig stabil sein werden, ist also äußerste Vorsicht geboten. So könnte heute die Schnäppchenjagd nach günstigen Baukrediten später zu einem bösen Erwachen führen.

Frage : Was sollte ihrer Meinung nach geschehen, um zukünftig Lockvogelangebote auszuschließen ?

Antwort : Ich teile die Auffassung des Bundesverbandes der Verbraucherzentrale und mahne dringenden Handlungsbedarf zur Wiederherstellung der Vergleichbarzeit und Transparenz der Effektivzinsen bei Immobiliendarlehen an. Da die EU im Herbst über den Effektivzins bei Immobiliendarlehen neu beraten wird, muss spätestens hier eine einheitliche europäische Regelung her, um die jetzige Gesetzeslücke zu schließen. Bis dahin ist Wachsamkeit oberstes Gebot.

Frage : Was kann der Verbraucher bis dahin tun, um nicht in die Zinsfalle zu tappen ?

Antwort : Niemand kann heute vorhersagen, wie hoch der Baugeldzins nach Ende der Zinsbindung, also in zehn oder 15 Jahren, wirklich sein wird. Deshalb rate ich, aktuelle Finanzierungsangebote gründlich zu prüfen und zu hinterfragen. Bauherren sollten sich Modellrechnungen mit unterschiedlichen Zinssätzen vorlegen lassen.

Vielversprechende Kreditangebote aus dem Internet, zu denen keine Beratungsleistung angeboten wird, sind mit Vorsicht zu genießen.