Journalismus Warum der Brief des Stadtrats nicht abgedruckt wurde
Zuschriften von Funktionsträgern von Parteien wie auch von Repräsentanten von Behörden werden nicht als Leserbriefe veröffentlicht.
Herr W. hatte einen Leserbrief an die Lokalredaktion geschickt. Sein Thema: der Ausbau des Radwegenetzes um den Ort herum beziehungsweise gewisse Versäumnisse dabei, auf die er nun aufmerksam machen wollte. Weil er – durchaus zu recht – darin eine Angelegenheit von allgemeinem Interesse sah, war er überrascht und am Ende auch verärgert, als er den Anruf eines Redakteurs jener Lokalredaktion bekam, der ihm bedeutete, dass sein Brief nicht veröffentlicht werden könne. Weil er dem Stadtrat angehöre, sei ihm als Begründung gesagt worden, klagte Herr W. dem Leser-Obmann sein Leid. Denn er fühlte sich brüskiert und vermutete gar parteipolitische Erwägungen hinter dem Nein zur Veröffentlichung seiner Zuschrift.
Richtlinie 2.6 des Pressekodexes sagt zu Leserbriefen: „Zuschriften an Verlage oder Redaktionen können als Leserbriefe veröffentlicht werden, wenn aus Form und Inhalt erkennbar auf einen solchen Willen des Einsenders geschlossen werden kann. Eine Einwilligung kann unterstellt werden, wenn sich die Zuschrift zu Veröffentlichungen des Blattes oder zu allgemein interessierenden Themen äußert.“ Diese Voraussetzungen waren bei Herrn W. gegeben. Dennoch hat mein Kollege in der Lokalredaktion korrekt gehandelt, als er den Abdruck verweigerte.
Denn gängige Praxis nicht nur bei der Volksstimme ist – auch wenn dies nicht explizit im Pressekodex gesagt wird –, dass Zuschriften von Mandats- und Funktionsträgern von Parteien – gleich welcher Couleur – wie auch von Repräsentanten und Sprechern von Behörden, Verbänden und Institutionen nicht als Leserbriefe veröffentlicht werden. Diesem Personenkreis steht stattdessen der redaktionelle Teil der Zeitung offen, um Themen der Öffentlichkeit zu unterbreiten, im geannten Fall also der Lokalteil der Volksstimme. Hintergrund ist, dass die Leserseite nicht Schauplatz von Parteienstreit oder sonstigen öffentlichen Auseinandersetzungen von Gremien sein soll. Die Seite soll vielmehr jenen Lesern vorbehalten sein, die sich in der Regel nicht anderweitig öffentlich äußern können.