Paketdienste Was darf der Paket-Zusteller?
Wer tagsüber arbeitet, ist fast nie zu Hause. Landet die Bestellung beim Nachbarn, hat das allerdings einige Tücken.
München (dpa) l Pakete landen häufig beim Nachbarn. Meistens ist das praktisch – kurz klingeln, Lieferung abholen. Doch was, wenn der Nachbar im Urlaub ist? Oder das Paket verschwunden oder beschädigt? Die rechtliche Lage ist dann unklar. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Kann der Zusteller das Paket einfach beim Nachbarn abgeben?
Die meisten Paketdienste behalten sich in ihren AGB vor, das Paket beim Nachbarn abgeben zu dürfen, wenn sie den Empfänger nicht antreffen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf sah in so einer Klausel eine unangemessene Benachteiligung. Das Oberlandesgericht Köln dagegen urteilte weniger streng – für die Richter war eine Benachrichtigung über den Verbleib des Pakets entscheidend.
Nach Ansicht von Verbraucherschützern ist es nicht zulässig, dass ein Paket beim Nachbarn abgegeben wird, wenn der Empfänger vorher nicht ausdrücklich zugestimmt hat. "Das liegt auch daran, dass der Begriff Nachbar rechtlich nicht definiert ist", erklärt Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern. Paketzusteller müssten zustellen – nicht abstellen.
Was passiert, wenn das Paket beschädigt oder verschwunden ist?
Bis zur Ablieferung des Pakets ist das Transportunternehmen verantwortlich. Hier stellt sich nun zum einen die Frage, ob der Paketdienst seine Leistung erfüllt hat, wenn er das Paket einfach beim Nachbarn abgegeben hat. Zum anderen ist nicht ganz klar, inwieweit der Nachbar haftet.
In einer Einzelfallentscheidung hat der Bundesgerichtshof bei einem Nachbarschaftstreit im vergangenen Jahr entschieden, dass der Nachbar bei einfacher Fahrlässigkeit nicht haftet, wenn es sich um eine Gefälligkeit handelt. "Es ist nicht klar, inwieweit sich diese Entscheidung verallgemeinern lässt und ob es sich bei der Paketannahme um eine Gefälligkeit handelt", sagt Verbraucherschützerin Halm. Schmeißt der Nachbar das Paket mit der teuren Vase aus Versehen runter, ist die Frage, wer dafür aufkommt, rechtlich also nicht eindeutig zu beantworten.
Was sollten Verbraucher tun?
Oft können Verbraucher mit einer Vorausverfügung bestimmen, was mit dem Paket passiert, wenn es nicht zustellbar sein sollte. Häufig lässt sich auch eine Terminzustellung vereinbaren – dann kommt das Paket zu einer Uhrzeit an, zu der man auch zu Hause ist.