Steuerrecht Wenn das Hobby zum Job wird
Immer mehr Menschen basteln, nähen und werkeln zu Hause. Oft so überzeugend, dass andere die Produkte kaufen wollen. Darf man das? Wann wird aus dem Hobby eine selbstständige Tätigkeit?
Berlin (dpa) l Mit einer Babymütze als Geschenk fing vor ein paar Jahren alles an. Maren L. entdeckt die Begeisterung fürs Nähen. "Anfangs waren es nur Geschenke oder auch Kleidung für meine Tochter." Dann kamen die gezielten Aufträge. Und plötzlich geht es um das Thema Geld. "Ich hatte überhaupt keine Ahnung, ob das noch eine private Sache ist oder ob ich schon in der Selbstständigkeit stecke."
"Die Sachlage ist oft kompliziert", sagt Karsten Schmidt vom Deutschen Steuerberaterverband. Regelmäßig kommen Hobbykreative zu ihm, um sich beraten zu lassen. Pauschale Antworten gibt es selten: "Die Gesetze sind in dieser Frage nicht eindeutig."
Bis 410 Euro Gewinn pro Jahr als Nebentätigkeit
Grundsätzlich gilt die Regel, dass für eine Selbstständigkeit eine nachhaltige Absicht vorliegen muss, Gewinn zu erzielen. Wer zum Beispiel aus Spaß an der Freude ab und zu Socken strickt und diese auf dem Weihnachtsmarkt verkauft, erfüllt diese Regel nicht. Er empfiehlt trotzdem, zur Sicherheit ein kleines Kassenbuch für die Ein- und Ausgaben zu führen. Bis zu 410 Euro Gewinn pro Jahr in Form einer Nebentätigkeit seien akzeptabel, sagt Schmidt. Constanze Grüning vom Bund der Steuerzahler ergänzt: "Geht die Plussumme darüber, liegt die Grundlage für eine selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit vor."
Welche der beiden Formen vorliegt, entscheidet der Blick auf die Tätigkeit: Gewerblich sind handwerkliche oder handwerksnahe Tätigkeiten mit Waren für den Alltag. In die Rubrik selbstständig fallen Tätigkeiten, die eine künstlerische Grundlage haben, wie zum Beispiel Naturfotografien, gemalte Bilder oder Designobjekte.
"Diese Anmeldung wird vom Gewerbeamt dann an das Finanzamt, die Handelskammer und die Berufsgenossenschaft weitergeleitet - die Pflicht sich darum zu kümmern, liegt aber beim Gewerbetreibenden", erklärt Rechtsanwalt Dirk Adamaszek aus Berlin.
Für das Finanzamt müssen Angaben zum geschätzten Umsatz und Gewinn im "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" gemacht werden. "Wir empfehlen Gewerbegründern aus dem Hobbybereich häufig, hier die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch zu nehmen", sagt Grüning. Dabei handelt es sich um ein vereinfachtes System, bei dem man bis zu einem Umsatz bis 17500 Euro pro Jahr keine Umsatzsteuer einnehmen muss.
"Wichtig ist es, konsequent über alle Ein- und Ausgaben Buch zu führen und Belege zu sammeln", sagt Schmidt. Zum Jahresabschluss muss nämlich mit der Einkommensteuererklärung eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung beim Finanzamt eingereicht werden: "Was unterm Strich übrig bleibt, ist der zu versteuernde Gewinn." Als Ausgaben gelten neben erforderlichen Wareneinkäufen auch Telefon-, Porto- und Fahrtkosten oder Ausgaben für Workshops und Messen.