Diskussion Wer muss die Grünflächen pflegen?
Gepflegte Gräben und gemähte Bankette an der Hauptstraße. In Letzlingen entbrennt darüber derzeit ein Streit.
Letzlingen l Breit sind die Vorgärten im Altmarkdorf Letzlingen, und auch sehr gepflegt. Recht breit sind auch die grünen Bankette entlang der den Ort durchquerenden Bundessgtraße 71, aber längst nicht überall so gepflegt. Das ärgert Denise Denecke. Auch diese Rasenflächen müssten doch von der Stadt in Ordnung gehalten werden, meint die Anwohnerin in Gardelegens Ortsteil, zumal die Bürgermeisterin das in einem Zeitungsartikel vor einem Jahr zusagt habe. Doch geschieht dies laut Denise Denecke nur vor einigen Grundstücken, vor anderen aber nicht.
In der vorjährigen Diskussion um Pflegemaßnahmen an dieser Straße in Letzlingen ging es um gepflasterte Einläufe zu Entwässerungsgräben entlang städtischer Grundstücke, stellt Stadtchefin Mandy Zepig klar, und auch darum, wer zuständig dafür sei, den durch Laub und Bewuchs beeinträchtigen Durchlauf zu gewährleisten.
Da die einst selbständige Gemeinde Letzlingen mit dem Straßenbaulastträger der B 71 vereinbart hatte, für die Funktionstüchtigkeit der Gräben zu sorgen, habe dies nun die Einheitsgemeinde sicherzustellen, „was wir auch machen“, so die Bürgermeisterin. Zwei Mal im Jahr wurden auf einer Seite der B 71 in Letzlingen der Gossenbereich und die Einläufe in Ordnung gebracht und die Gräben in einen solchen Zustand versetzt, dass der Abfluss ohne Probleme erfolgen kann.
Inzwischen aber stellte ein Fachmann fest, dass auch die gegenüberliegende Seite zur Entwässerung der Straße benötigt und auch dort die Instandsetzung von Einläufen, Gosse und Gräben erforderlich werde. Dies soll Ende September, Anfang Oktober erfolgen, versichert das Stadtoberhaupt und betont, dass, wie in der Zeitung vor einem Jahr informiert, die Gräben durch die Stadt gepflegt werden, aber nicht die Grünflächen vor einzelnen Grundstücken.
Dies sei von Grabeninstandhaltung deutlich zu unterscheiden. Zwar sei die Stadt auch zur Pflege der Grünflächen entlang der Bundesstraße insoweit verpflichtet, dass davon keine Gefahren ausgehen. „Wie jeden Grundstückseigentümer trifft uns die Verkehrssicherungspflicht, welche wir auch einhalten“, so Mandy Zepig.
Wenn der Bewuchs am Bankett entlang der B 71 in Letzlingen so hoch ist, dass der Straßenverkehr gefährdet wird, erfolge eine Mahd – „allerdings nur auf einer Breite von etwa einem Meter, damit die Sicht wieder möglich ist“.
Dass andere kommunale Grundstücke an der Magdeburger Straße in Letzlingen – wie auch in anderen Orten der Einheitsgemeinde – gepflegt aussehen, sei den dort wohnenden Bürgern zu verdanken, die freiwillig diese Flächen im Interesse der Gemeinschaft pflegen, betont die Bürgermeisterin und sie versichert nochmals: „Alle Grundstückseigentümer werden von uns gleichbehandelt. Wir mähen nicht bei einem und bei dem Nachbarn nicht.“
Das sieht Denise Denecke nach wie vor anders. Wenn sich die Stadt nicht an die Vereinbarung für alle halte, sei sie nicht gewillt, die Kommune bei diesen Arbeiten zu unterstützen. „Erspart uns eine Menge Arbeit, Zeit und Geld“, schrieb sie.