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Krankenkasse Der Rollstuhl, den es gar nicht gab

Die AOK verweigerte einen Rollstuhl, weil sie bei einer Leserin bereits einen solchen wähnte. Der Leserobmann konnte helfen.

Von Gudrun Oelze 18.10.2015, 23:01

Gesundheitlich erheblich beeinträchtigt, versucht Gisela Schröder dennoch das Leben zu meistern. Vor einigen Monaten wurde der Frau aus Wendgräben im Jerichower Land das rechte Bein amputiert, so dass sie nur noch mit Rollstuhl mobil ist.

Außerhalb des Hauses ist sie bei längeren Fahrten mit einem Elektro-Skooter unterwegs, drinnen aber sitzt sie in einem sehr schweren Rollstuhl. Dringend benötige sie einen Leichtgewichtrollstuhl mit Kippsicherung, schrieb Frau Schröder. Ein Sanitätshaus habe vor Wochen schon einen für sie passenden bei der Krankenkasse bestellt, die jedoch habe eine Versorgung mit diesem Hilfsmittel abgelehnt. Begründet wurde das damit, dass die Versicherte ja bereits einen Leichtgewichtrollstuhl habe.

Das stimme nur insofern, dass ein leichter Rollstuhl „wieder mitgenommen wurde, als ich diesen bekommen habe, in dem ich jetzt sitze“, schrieb uns die Leserin und bat um Hilfe. Den von ihr begehrten Rollstuhl konnte der Leserobmann natürlich nicht beschaffen, aber bei der Krankenkasse um eine Überprüfung des Sachverhaltes bitten.

Das geschah dann auch direkt vor Ort. Wie sich beim Hausbesuch in Wendgräben herausstellte, war der nach Aktenlage vorhandene Leichtgewichtrollstuhl tatsächlich nicht da, und Gisela Schröder bekam daraufhin alsbald einen solchen geliefert. Darüber ist sie nach wochenlangem Warten auf dieses Hilfsmittel heilfroh und bedankt sich für die Unterstützung durch den Leserobmann.

Die AOK indes merkt an, dass das Anliegen von Frau Schröder mit derselben Intensität, demselben Prozedere gehandhabt und im Sinne der Versicherten bearbeitet worden wäre, wenn diese sich gleich an die Krankenversicherung gewandt hätte. Denn es sei für alle Beteiligten immer von Vorteil, bei Problemen in persönlichen Kontakt zu kommen. „Nur so können Missverständnisse umgangen oder Details, die zur Klärung eines Sachverhaltes wichtig sind, erfahren werden.“

Entscheidend in diesem Fall aber ist, dass Gisela Schröder nun mit dem von ihr benötigten Leichtgewichtrollstuhl versorgt ist – egal, von wem oder wodurch dies initiiert wurde.