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Urteil Amtsblatt darf nicht Zeitung ersetzen wollen

Amtsblätter der Kommunen dürfen nicht die Funktion einer Tageszeitung übernehmen wollen. Das hat der Bundesgerichtshof untersagt.

Von Peter Wendt 26.02.2019, 14:27

Darf das kostenlos verteilte Amtsblatt einer Kommune über Vereinsfeste, Theateraufführungen und den Schüleraustausch berichten oder ist das nicht eher Sache der Zeitung? Darüber hatte unlängst der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden.

Hintergrund war eine Klage der Ulmer „Südwest Presse“ gegen die Stadt Crailsheim in Baden-Württemberg, die ein „Stadtblatt“ herausgibt, das aus einem amtlichen, einem redaktionellen und einem Anzeigenteil besteht. Der beklagte redaktionelle Teil wird von der Pressestelle der Stadt verantwortet.

Mit ihrem Urteil haben die Karlsruher Richter klar Position bezogen. Danach ist „eine pressemäßige Berichterstattung über das gesellschaftliche Leben in der Gemeinde“ in kostenlos verteilten Amtsblättern unzulässig. Dies sei „originäre Aufgabe der lokalen Presse und nicht des Staates“, heißt es in dem Urteil. „Staatliche Publikationen“ müssten „eindeutig – auch hinsichtlich Illustration und Layout – als solche erkennbar sein und sich auf Sachinformationen beschränken“, urteilte der BGH. Mit ihrem „Stadtblatt“, einem kommunalen Amtsblatt, verstoße Crailsheim gegen das grundgesetzlich verankerte Gebot der „Staatsferne der Presse“. Dies sei außerdem wettbewerbswidrig. Zulässig sei lediglich die Veröffentlichung amtlicher Mitteilungen sowie Vorhaben der Kommunalverwaltung und des Gemeinderats (AZ: I ZR 112/17).

Der Deutsche Journalisten-Verband hat das Urteil des Bundesgerichtshofs zum Verhältnis von kommunalen Amtsblättern zu Lokalzeitungen als deutliche Grenzziehung zwischen Staat und freier Presse begrüßt. Es sei klargestellt worden, dass die Berichterstattung über aktuelle Ereignisse und das kulturelle und gesellschaftliche Leben in Kommunen Aufgabe von Zeitungen, lokalen Sendern und Nachrichtenportalen sei, während als originäre Aufgabe von Pressestellen die notwendige Sachinformation der Öffentlichkeit über alle Themen der Kommunalpolitik bestätigt worden sei, betont die Stellungnahme des Journalistenverbandes.