1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Burg
  6. >
  7. Prozess: Gutachter nicht vernommen

Müllskandal  Prozess: Gutachter nicht vernommen

Ist ein Gutachter im Müllprozess parteilich? Die Verteidigung glaubt das und beantragt Befangenheit.

Von Franziska Ellrich 28.11.2015, 11:00

Stendal/Möckern l Was liegt in der Tongrube in Möckern? Diese Frage sollte ein Sachverständiger am jüngsten Verhandlungstag im Tongrubenprozess gegenüber dem Stendaler Landgericht beantworten. Doch dazu ist es nicht gekommen. Die Verteidigung vom damaligen Geschäftsführer der insolventen Sporkenbach Ziegelei hat einen Befangenheitsantrag gegen den Gutachter gestellt.

Neben dem ehemaligen Geschäftsführer sitzen der damalige Gesellschafter, der ehemalige Abfallbeauftragte, die beiden Vorarbeiter zum Zeitpunkt des Vorwurfs sowie ein ehemaliger Niederlassungsleiter des Veolia-Umweltkonzerns auf der Anklagebank.

Ihnen wird vorgeworfen, mehr als 170 000 Tonnen hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle zwischen 2005 und 2006 in der Tongrube verfüllt - und damit die Schädigung der Umwelt in Kauf genommen zu haben. In den vergangenen Monaten wurden verschiedene ehemalige Mitarbeiter zu den Vorwürfen im Zeugenstand gehört. Dort war wiederholt die Rede von Folie, Plastik, Holz und Teppichresten. Dabei sind für die Verfüllung einer Tongrube hauptsächlich mineralische Abfälle erlaubt - dazu gehört zum Beispiel Bauschutt, Gips, Beton, Ziegel.

Was nun explizit in den verschiedenen Schichten der Grube verfüllt wurde, hat ein Sachverständiger im Auftrag der Staatsanwaltschaft für viel Geld ermittelt. Seine Ergebnisse konnte er der Vorsitzenden Richterin Simone Henze-von Staden jedoch bisher nicht präsentieren. Nach dem Befangenheitsantrag wurde die Vernehmung des Gutachters erst einmal ausgesetzt.

Was die Verteidigung nach Volksstimme-Informationen bemängelt: Der beauftragte Sachverständige handele nicht unparteilich. Grund dafür soll sein, dass das Unternehmen des Sachverständigen bereits Aufträge für das Land Sachsen-Anhalt ausgeführt hat, welches ja in diesem Fall als Geschädigte bisher für die Kosten der Schadensbehebung hauptsächlich aufkommen musste.

Weiterhin machte der Rechtsanwalt des damaligen Sporkenbach Ziegelei-Geschäftsführers nach Volksstimme-Informationen deutlich, dass das beauftragte Unternehmen mehr als 500 000 Euro für das Gutachten von der Staatsanwaltschaft bekommen haben soll, auch weitere Aufträge vom Landesamt für Geologie und Bergwesen zählte die Verteidigung auf. Damit begründet sie, dass der bestellte Gutachter aus Sicht der Einnahmen aus den Aufträgen ein großes Interesse daran habe, den Auftraggeber, in diesem Fall die Staatsanwaltschaft, mit seinem Ergebnis zufrieden zu stellen.

Nach diesem Antrag fielen in dieser Woche die beiden wöchentlichen Verhandlungstage aus, doch nächsten Donnerstag, 3. Dezember, soll die Verhandlung fortgesetzt werden. Das teilte Landgerichtssprecher Michael Steenbuck auf Volksstimme-Nachfrage mit.