Wahl 2026 Bürgermeisterwahl in Gommern: Wer kann sich bewerben und wie
2026 wird in Gommern ein neuer Bürgermeister gewählt. Wer als Kandidat antreten will, muss seine Bewerbung abgeben.

Gommern - Die Vorbereitungen für die nächste Bürgermeisterwahl in der Einheitsgemeinde Stadt Gommern laufen an. In einer notwendig gewordenen Sondersitzung hat der Stadtrat kürzlich die offizielle Stellenausschreibung beschlossen. Damit ist der Weg frei für die Bewerbungsphase zur Direktwahl am 22. März 2026. Eine mögliche Stichwahl ist für den 12. April 2026 vorgesehen.
Stellenausschreibung ist raus
Der Beschluss war notwendig, weil die Ausschreibung der Bürgermeisterstelle keine Aufgabe der laufenden Verwaltung ist, sondern vom Stadtrat selbst verabschiedet werden muss.
„Die gesetzlichen Vorgaben regeln genau, wer sich bewerben darf und wie die Ausschreibung zu erfolgen hat“, erklärte Arne Haberland, Leiter des Haupt- und Ordnungsamtes, der auch als Wahlleiter fungiert. Formale Gestaltungsvorschriften gebe es zwar nicht, aber die Ausschreibung müsse spätestens 120 Tage vor der Wahl veröffentlicht sein.
Bürgermeisterwahl ist am 22. März 2026
Gesucht wird eine neue Bürgermeisterin oder ein neuer Bürgermeister der Einheitsgemeinde Stadt Gommern, die beziehungsweise der die Geschicke der Einheitsgemeinde mit ihren elf Ortschaften und rund 10.000 Einwohnern für die nächsten sieben Jahre lenken wird. Das Amt ist nach der Kommunalbesoldungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt in Besoldungsgruppe A16 eingestuft.
Wer darf kandidieren?
Bewerben können sich Deutsche sowie Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten, die am Wahltag mindestens 21, aber noch nicht 67 Jahre alt sind. Voraussetzung ist außerdem, dass sie jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten. Damit eine Bewerbung gültig ist, müssen laut Kommunalwahlgesetz mindestens 89 Unterstützerunterschriften eingereicht werden. 89 entspricht einem Hundertstel der 8.931 Wahlberechtigten bei der letzten Stadtratswahl 2024. Amtsinhaberinnen oder Amtsinhaber sind von dieser Pflicht befreit, ebenso Mitglieder der Fraktionen des Stadtrates.
Bewerbung bis 13. Januar
Die Bewerbungsfrist beginnt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung und endet am Dienstag, 13. Januar 2026, um 18 Uhr. Bewerbungen müssen schriftlich und eigenhändig unterschrieben beim Wahlleiter der Stadt Gommern eingereicht werden. Wichtig: Eine Bewerbung kann auch nur innerhalb dieser Frist durch schriftliche Erklärung wieder zurückgezogen werden.
Formblätter gibt’s im Rathaus
Die Bewerbungen sind schriftlich unter Angabe von Familiennamen, Vornamen, Tag der Geburt, Beruf oder Stand und Anschrift der Hauptwohnung mit der Kennzeichnung „Bürgermeisterwahl 2026“ an folgende Anschrift zu richten: Stadt Gommern, Wahlleiter, Platz des Friedens 10, 39245 Gommern.
Amtliche Formblätter – etwa jene für die Unterstützungsunterschriften – stellt das Haupt- und Ordnungsamt während der Dienstzeiten kostenlos zur Verfügung. Über die Zulassung der Kandidatinnen und Kandidaten entscheidet später der Wahlausschuss.