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Gebühren Streit um neun Meter Straße in Burg

Zwei Hausbesitzer in Burg sollten nach neuen Berechnungen doppelt so hohe Straßenreinigungsgebühren zahlen wie bisher.

Von Madlen Bestehorn 19.12.2018, 00:01

Burg l Neun Meter trennen das Grundstück der Familie Gläser von der Bundesstraße 1 in Burg. Neun Meter, die in den vergangenen Monaten für reichlich Ärger gesorgt haben: Die Stadt verlangte plötzlich doppelt so hohe Straßenreinigungsgebühren wie vorher.

2012 hatten die Gläsers, die seit 40 Jahren ein Grundstück am Asternweg besitzen, das kleine Grundstück dazugekauft. „Wir hatten uns 2012 gedacht, wir kaufen das Grundstück dazu, dann ist alles geregelt. Und die Stadt war froh, das Grundstück los zu sein“, erklärt Irmgard Gläser, die sich in dem Streit mit der Stadt an die Volksstimme gewandt hatte.

Bis zum Zeitpunkt der Gebührenerhöhung hatten Gläsers die monatlich anfallende Straßenreinigung durch den städtischen Bauhof entsprechend ihrer Grundstückslänge bezahlt – 20 Meter.

Nach einer neuen Berechnung anhand der Daten des Landesamtes für Vermessung wurden dann plötzlich die Gebühren für 54 Meter in Rechnung gestellt: 20 Meter Frontlänge des großen Grundstückes und 29 Meter für das kleinere – obwohl es auf der Straßenseite laut Flurkarte nur neun Meter bis zur B1 sind.

„Jetzt sollten wir also 54 Meter bezahlen, das geht nicht“, ärgert sich Irmgard Gläser. Dabei habe sie bereits vor dem Kauf das kleine Grundstück gepflegt, „sonst wäre es eine Müllkippe geworden“, sagt die Burgerin. Vorher seien die Gebühren kein Streitthema gewesen, erst 2018 hatte die Stadt höhere Gebühren verlangt.

Familie Gläser legte Widerspruch gegen den Gebührenbescheid ein, die Grundstückslänge wurde auf 49 Meter verkürzt. Noch immer zu viel für das Burger Ehepaar, sie wehrten sich erneut.

Zum Streit selbst will sich die Stadtverwaltung nicht äußern. Iris Liebthal, zuständig für das Sachgebiet Tiefbau und Bauverwaltung, sagte auf Nachfrage: „Das ist ein offenes Verfahren und könnte im schlechtesten Fall vor Gericht landen. Deswegen äußern wir uns dazu nicht.“ Eine ihrer Mitarbeiterinnen erklärt, nicht jedes Grundstück sei gleich geschnitten und jenes im Asternweg ein Sonderfall.

Die Firma Geolock aus Magdeburg hatte auf Grundlage der Daten des Kastasteramtes eine Grundstückskarte erstellt. „Wir visualisieren aber nur die Kartendaten, die Auswertung erfolgt durch die Stadt“, erklärte Geschäftsführer Niklas Brauleke am Telefon.

Ende der vergangenen Woche schickte die Stadtverwaltung nun einen neuen Gebührenbescheid an das Ehepaar. Das Ergebnis: Dem Widerspruch wurde stattgegeben. „Mit der Begründung, dass es bei unserem Nachbarn im Lilienweg insgesamt auch 29 Meter seien“, sagt Gläser. Durch die Analogie werden für das kleine Grundstück demnach doch nur neun Meter seitens der Stadt angenommen.

Um eine Grundsatzentscheidung zu erzielen, könnten Gläsers vor Gericht ziehen. Doch mit 80 Jahren wollen sie sich diesen Stress nicht antun.