Verdacht bestätigt Geflügelpest im Jerichower Land: 30.000 Hühner gekeult
Der Landkreis hatte am Sonntag einen Verdacht zur Geflügelpest, jetzt wurde der Verrdacht bestätigt. Eine Schutzzone wurde eingerichtet ebenso wie eine Überwachungszone.

Rottenau - Am Montag, 26. Januar 2026 wurde durch das Friedrich-Loeffler-Institut ein Geflügelpest-Ausbruch in einem Betrieb in Rottenau in der Einheitsgemeinde Möckern bestätigt, nachdem am Sonntag, 25. Januar 2026 der amtliche Verdacht seitens des Landkreises festgestellt wurde. Das teilt der Lankreis Jerichower Land mit.
Entsprechende Sperr- und Tötungsanordnungen an Unternehmen sind bereits am Wochenende ergangen, um eine Weiterverbreitung der Tierseuche zu verhindern. Insgesamt mussten 30.800 Hühner gekeult werden. Die Eintragsursache konnte bisher noch nicht ermittelt werden.
Schutzzone wegen Geflügelpest um Rottenau eingerichtet
Das Amt für Verbraucherschutz hat im Umkreis von drei Kilometern eine Schutzzone und im Umkreis von zehn Kilometern eine Überwachungszone eingerichtet und wird in den nächsten Tagen Bestandsbesuche in den geflügelhaltenden Betrieben durchführen.
Während die Einheitsgemeinde Möckern von der Schutz- und Überwachungszone betroffen ist, befinden sich Teile der Gemeinde Gommern sowie Teile des Landkreises Anhalt Bitterfeld in der Überwachungszone.
Die Einrichtung der Zonen bringt auch Regeln für Geflügelhalter mit sich. Beispielsweise sind in der Schutzzone Geflügel oder in gefangenschaft gehaltenne Vögle nur noch in geschlossenne Ställen zu halten bzw. in einer Stall mit bestimmten Schutzvorrichtungen.
Tierhalter in der Schutzzone müssen Tiere im Amt melden
Außerdem sind alle Tierhalter innerhalb der Schutzzone aufgerufen dem Amt für Verbrau-cherschutz des Landkreises Jerichower Land per E-Mail an veterinaeramt@lkjl.de oder postalisch an den Landkreis Jerichower Land, Bahnhofstraße 9 in 39288 Burg oder telefonisch unter der Nummer 03921 949-3900a) die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe der Nutzungsart und ihres Standortes undb) die verendeten gehaltenen Vögel sowie jede Änderung, zu senden.
Weitere geltende Regelungen sowie alle notwendigen Maßnahmen können der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung entnommen werden, die im Amtsblatt des Landkreises auf www.lkjl.de veröffentlicht wurde.
Tierhalter im Jerichower Land sind dringend aufgerufen, die eigenen Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen beziehungsweise zu erhöhen.