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Bewährungsstrafe für 26-Jährigen Gewaltattacken gegen die Freundin

Von Roswitha Franz 08.08.2011, 04:34

Burg/Genthin. Die Beziehung zu seiner Freundin verlief drei Jahre lang harmonisch. Bis April 2010, als der junge Burger viel Freizeit in Spielhallen verbrachte, hohe Geldsummen verzockte und Schulden machte. Weil Streitgespräche über seine Spielsucht immer öfter mit Gewaltattackten endeten, stellte die junge Frau Strafantrag wegen Körperverletzung. Vor dem Amtsgericht Burg räumte der 26-Jährige alle drei Anklagevorwürfe reumütig ein. So warf er an einem Abend im April 2010 nach verbalen Auseinandersetzungen ein Handy in Richtung der Freundin, das jedoch sein Ziel verfehlte. Anschließend forderte er sie auf, die Wohnung seiner Mutter zu verlassen, zerrte sie an den Haaren vor die Tür und trat mehrfach auf die am Boden Liegende ein. Weil die Geschädigte unmittelbar danach neben ihm im Bett liegend seine Entschuldigung nicht annahm, drückte er ihr mit beiden Händen das Kopfkissen ins Gesicht. Erst als sie sich unter starker Luftnot wehrte, ließ der Mann von ihr ab.

Ein Jahr später, am 12. April 2011, verpasste der Angeklagte aus der Spielothek kommend seiner Freundin während einer Autofahrt durch Burg mehrere Schläge ins Gesicht und zog sie an den Haaren, wonach ihm die 20-Jährige endgültig den Laufpass gab. "Sie wollte, dass ich mit spielen aufhöre", so der Angeklagte. Das Zocken an den leuchtenden Automaten habe sich schnell zur Sucht entwickelt. Ein Kumpel hätte auch mal gewonnen und ihn damals zum Spielen überredet. "Die Beziehung zur Freundin zerbrach dadurch, und das Geld war immer weg." Damit das Streitgespräch nicht eskaliere, habe er die Freundin im ersten Fall der Wohnung verwiesen, "doch sie wollte nicht". Seit dem letzten Vorfall befinde er sich erfolgreich in ambulanter Therapie gegen die Spielsucht, habe so die Reißleine gezogen und seitdem keinen Cent mehr in Automaten gesteckt, erklärte der 26-Jährige.

Der Strafrichter folgte dem Antrag der Staatsanwältin und verurteilte den nicht vorbelasteten jungen Mann wegen gefährlicher Körperverletzung und zwei Körperverletzungen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung. Als besonders schwerwiegend bewertete das Gericht die Attacke mit dem Kopfkissen wegen mög- licher gefährlicher Verletzungen.

Inzwischen hat das Familiengericht auf Antrag der Geschädigten ein Annäherungsverbot ausgesprochen. Die Ex-Freundin wird noch immer wegen posttraumatischer Belastungsstörungen psychologisch behandelt.