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Hochwasserschutz Investitionen in die Wasserwehr

Die Gemeinde Möser will bei künftigen Hochwassern besser gerüstet sein. Der Gemeinderat investiert dafür jetzt 56.000 Euro.

Von Anke Reppin 16.04.2020, 07:00

Möser l Unter anderem Absperrmaterial, Beleuchtungstechnik, Bauzäune, Sicherheitsbaken und so genannte Vorwarnständer werden laut Gemeindeverwaltung angeschafft.

Auch neue Fahrzeuge für die Möseraner Wasserwehr sollen von dem Geld gekauft werden. So plant die Verwaltung die Anschaffung eines Drei-Seiten-Kippers. Damit sollen die Kameraden der Wasserwehr beispielsweise Sandsäcke und ihre große Schraubenpumpe transportieren können. Darüber hinaus soll der Fuhrpark der Wasserwehr um ein geländegängiges Fahrzeug zum Befahren von Überschwemmungsgebieten in der Gemeinde erweitert werden. Alle Anschaffungen dienen dazu, künftige Hochwasser in der Gemeinde noch besser bewältigen zu können.

Insgesamt soll die Investition in die Wasserwehr der Gemeinde mehr als 56.600 Euro betragen. Die Gemeindeverwaltung hat nun beim Landesverwaltungsamt in Halle rund 45.280 Euro an Fördermitteln beantragt. Denn mit 80 Prozent der Gesamtsumme fördert das Land die Kommunen aus dem Programm „Verbesserung des kommunalen Hochwasserschutzes im Land Sachsen-Anhalt“.

Laut der Förderrichtlinie aus dem Jahr 2015 gewährt das Land den Kommunen finanzielle Zuwendungen für Beschaffungen zur Verbesserung des mobilen Hochwasserschutzes, zur Ausrüstung der Wasserwehren oder auch für Planungsleistungen und Baumaßnahmen. Ziel der geförderten Maßnahmen muss eine Verbesserung des Hochwasserschutzes vor Ort sein.

Gefördert wird dann, wenn die geplanten Maßnahmen Teil eines Hochwasserrisikomanagementplans sind. Die Förderung ist zweckgebunden und muss von den Kommunen nicht zurück gezahlt werden.

Voraussetzung für eine Förderung der Ausstattung von Wasserwehren ist, dass die Gemeinde laut Wassergesetz Sachsen-Anhalt zur Einrichtung einer Wasserwehr verpflichtet ist und darüber hinaus eine gültige Wasserwehrsatzung erlassen oder die Errichtung der Wasserwehr anderweitig ordnungsgemäß per Satzung geregelt hat.

Voraussetzung ist auch, dass der Gesamtbetrag der Maßnahme im Haushaltsplan der Gemeinde abgebildet ist. Nach einer Beratung im Haupt- und Finanzausschuss stimmte nun auch der Gemeinderat Möser der notwendigen außerplanmäßigen Ausgabe zu. Außerplanmäßig bedeutet, dass Kosten für diesen Zweck im Haushaltsplan für dieses Jahr eigentlich nicht vorgesehen waren. Wenn der Gemeinderat zustimmt, kann eine solche Ausgabe aber trotzdem erfolgen.

Wenn der Fördermittelantrag durchgeht, verbleiben als Eigenanteil der Gemeinde knapp 11.300 Euro für das Projekt „Ausstattung und Ausrüstung der Wasserwehr“. Die Gemeinde wird die Investitionssumme durch die so genannte Kommunalpauschale abdecken. Sie beträgt für Möser für die Jahre 2020 und 2021 jeweils 210.363 Euro.

Das sachsen-anhaltische Finanzministerium stellt den Städten und Gemeinden die Kommunalpauschale in diesem und im kommenden Jahr zusätzlich zu einer Investitionspauschale zur Verfügung. Die Höhe der Mittel richtet sich zu 75 Prozent nach der Einwohnerzahl und zu 25 Prozent nach der Flächengröße der Kommune. Die Kommunalpauschale wird in Raten jeweils zum 10. der Monate Februar, Mai, August und November 2020 und 2021 ausbezahlt. Laut Finanzministerium soll mit der zusätzlichen Pauschale die finanzielle Ausstattung der Kommunen verbessert werden.