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Nach 25 Jahren Grundstücksstreit entbrennt

Der Verkauf eines Landstreifens rüttelt die Anwohner des Erlengrunds in Schermen wach. Sie haben Land bebaut, das ihnen gar nicht gehört.

Von Christian Luckau 29.05.2018, 05:00

Schermen l Petra Wittkowski hatte das Thema im Ortschaftsrat Schermen angesprochen und damit eine Welle losgetreten, die am Ende die Gemeinde aber auch die Anwohner selbst viel Geld kosten könnte.

Es geht um einen fünf Meter langen Grundstücksstreifen, den sich 26 Hausbesitzer im Erlengrund über die vergangenen 25 Jahre angeeignet haben. Das wäre auch nicht weiter aufgefallen, hätte es nicht einen Eigentümerwechsel der Fläche gegeben.

Der neue Eigentümer, der Agrarhof Burg, pocht nun auf sein Recht, die erworbene Fläche nutzen zu können – zeigt sich aber gegenüber der Gemeinde gesprächsbereit.

Die Gemeinde hätte ein Vorkaufsrecht auf die Flächen, falls es vor 25 Jahren, als das Wohngebiet durch die damals eigenständige Gemeinde Schermen entwickelt wurde, eine Festlegung im Erschließungsvertrag gegeben hat. Die Gemeinde habe sich außerdem verpflichtet Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (A+E-Maßnahmen) auf dem Grundstück durchzuführen.

Erst, wenn die Gemeinde verzichtet, wäre der Weg für einen möglichen Verkauf durch den neuen Eigentümer an die Hauseigentümer möglich.

Das aber muss geprüft werden. Die Gemeinde Schermen gibt es nicht mehr. Ihr Rechtsnachfolger ist die Gemeinde Möser und die wird nun erst einmal den alten Vertrag nach einem solchen Passus durchsuchen.

Ist dieser enthalten, wird der Gemeinde wohl nichts anders übrig bleiben, als das Land vom neuen Eigentümer zu erwerben und die A+E-Maßnahmen durchzuführen. Schon allein, weil die Untere Naturschutzbehörde darauf bestehen würde.

„Ohnehin wäre eine Vorkaufsverzichtserklärung auch nicht einfach so abzugeben“, erklärt Uwe Gent von der Verwaltung. Diese will der neue Eigentümer aber sehen.

Einige Anwohner, darunter auch Petra Wittkowski führen ihrerseits an, dass sie mit dem Alteigentümer einen Vorkaufsvertrag geschlossen haben, diese Verträge sind bei vielen aber nicht mehr aufzufinden. Dazu sagt Uwe Gent: „Wenn es Vorkaufsverträge gibt, sind diese rechtliche zu berücksichtigen. Wir werden aber nicht die Fehler anderer legalisieren. Wer auf festgelegen Grünflächen bauliche Anlagen errichtet, handelt widerrechtlich.“

Für ihn gibt es daher nur eine Konsequenz. Die Einwohner müssen den widerrechtlich angeeigneten Grundstücksstreifen freiräumen.

Dann stünden die Häuser nur Zentimeter vom Acker entfernt. Mit einem Höheunterschied von mehreren Zentimetern, was ursprünglich wohl zur Annektierung des Grundstücksstreifens geführt haben wird.