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Stadtrat schafft die Baumschutzsatzungen im Gebiet der Einheitsgemeinde Möckern ab Nur noch eine Verwaltungsvorschrift steht (nur) dem öffentlichen Großgrün zur Seite

Von Stephen Zechendorf 19.03.2014, 02:16

Der Stadtrat von Möckern hat die letzten verbliebenen Baumschutzsatzungen im Stadtgebiet abgeschafft. Damit gelten für privates Großgrün nur noch die Regelungen des Naturschutzgesetzes. Im öffentlichen Bereich der Einheitsgemeinde soll eine Verwaltungsvorschrift künftige Eingriffe regeln.

Möckern l Damit konnten sich jene Stimmen nicht durchsetzen, die befürchten, dass nun ungehemmt die Kettensäge auf Privatgrundstücken zum Einsatz kommt. Gegner einer kompletten Abschaffung hatten gefordert, hier wenigstens für besonders schützenswerte Bäume Regelungen zu finden.

Vergebens, seitens der Möckeraner Stadtverwaltung setze man stets darauf, dass sich solche Regelungen gar nicht durchsetzen ließen. An mangelnden Kontrollmöglichkeiten in der großen Fläche der Stadt war schließlich die Aufrechterhaltung bestehender Baumschutzsatzungen gescheitert. Erforderlich sei dafür ein Baumkataster, welches alle Bäume auflistet. "So etwas haben wir nicht und so etwas zu erstellen kosten Geld und Personal, was wir auch nicht haben", argumentierte Stadtbürgermeister Frank von Holly, wann immer im Stadt- oder Ortschaftsrat das Thema auf die Tagesordnung gebracht wurde. Und das passierte oft. Der Loburger Ortschaftsrat diskutierte mit dem Ökologischen Beirat, der die Satzung behalten wollte. Der Möckeraner Ortschaftsrat diskutierte untereinander - und einzig und allein hier hatten sich die Befürworter einer Satzung durchgesetzt.

Im Stadtrat am vergangenen Donnerstag half das genauso wenig, wie ein Antrag von Detlef Friedrich (CDU), der das Thema wenigstens vertagen wollte, um Alternativen zu suchen. Über das Veto der Möckeraner Ortschaftsräte setzte sich eine Mehrheit derer durch, die auf vernünftige Bürger und pflichtbewusste Stadtmitarbeiter setzen: Mit 17 Ja-Stimmen, vier Gegenstimmen und einer Enthaltung wurden alle noch geltenden Baumschutzsatzungen am Ende selber gefällt.

An ihre Stelle tritt eine Verwaltungsvorschrift, anhand derer der Möckeraner Bauhof im öfentlichen Bereich tätig werden soll.

Die Verwaltungsvorschrift der Stadt fu¨r den Bauhof bezieht sich auf Bäume, die im öffentlichen Raum stehen und somit in den Zuständigkeitsbereich der Stadt fallen. Die Vorschrift regelt die Kontrolle der Bäume und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen. Ziel ist es, Gefahrenabwehr zu betreiben und die Verkehrssicherheit durch einen gesunden Baumbestand zu gewährleisten. Dabei sollen nach derzeitigen Planungen bei allen geplanten wesentlichen Maßnahmen die Ortschaftsbu¨rgermeister zuvor informiert werden. Außer bei Verkehrssicherungsmaßnahmen, die sofort erledigt werden mu¨ssen, soll der Ortsbu¨rgermeister in die Entscheidung einbezogen werden.

Den Ortschefs obliegt es dabei, zu entscheiden, ob der gesamte Ortschaftsrat beteiligt werden muss. In einzelnen Ortschaften habe sich diese Vorgehensweise bereits etabliert, heißt es.