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Damit es Halloween keinen Ärger gibt Sachbeschädigung ist absolut tabu

Süßes fordern die Kinder zu Halloween. Aber was, wenn sie leer ausgehen? Was zu Halloween erlaubt ist und was nicht, erklärt der Biederitzer RBB OliverGroßmann.

Von Manuela Langner 29.10.2023, 08:00
 Leuchtende Kürbisse schmücken zu Halloween vielerorts Häuser.
Leuchtende Kürbisse schmücken zu Halloween vielerorts Häuser. Sandy Francke-Weigang

Biederitz. - Süßes, sonst gibt es Saures! So lautet das Motto zu Halloween. Am Dienstagabend ist es wieder so weit. Was ist unterwegs erlaubt und was nicht? Dazu gibt Polizeihauptkommissar Oliver Großmann, Regionalbereichsbeamter der Polizei in Biederitz, Antworten.

Anderen keine echte Angst einjagen

Was gibt es zu Halloween zu beachten?

Oliver Großmann: Traditionell kommt Halloween aus den USA. Dort wird es manchmal auch übertrieben, in dem Masken getragen und Gegenstände mitgeführt werden, die anderen Angst machen können. Darauf sollte unbedingt verzichtet werden.

Aber Masken sind erlaubt?

Wenn Kinder sich verkleiden, ist es erlaubt. Sie dürfen eine Maske tragen oder sich anmalen lassen.

Regionalbereichsbeamter Oliver Großmann.
Regionalbereichsbeamter Oliver Großmann.
Ariane Amann

Wurde an einer Tür vergeblich geklingelt, wird schon mal die Klinke mit Zahnpasta beschmiert. Darf man das?

Für den Eigentümer ist das ärgerlich, wenn das passiert. Aber Zahnpasta kann man wieder abwischen und die Klinke wird dadurch nicht zerstört. Anders ist es, wenn etwas kaputt gemacht wird: Sachbeschädigung ist nicht erlaubt.

Alkohol an der Haustür

Nicht selten sind Kinder in Begleitung unterwegs. Darf man den Eltern alkoholhaltige Getränke anbieten?

Dagegen ist nichts einzuwenden. Um einen Ausschank handelt es sich erst, wenn man damit Geld verdient. An Kinder und Jugendliche darf natürlich kein Alkohol abgegeben werden.