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Winterspaß Grünes Licht für Rodeln auf dem Deich

Bürgermeister Kay Gericke in Biederitz gibt Entwarnung. Das Rodeln am Deich ist doch erlaubt. Ausnahmen gibt es aber.

Von Nicole Grandt 12.02.2021, 00:01

Biederitz l Laut Wasserschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist eine Benutzung eines Deiches außer zum Zweck der Deichunterhaltung nicht gestattet. Diese Information des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft lag auch der Volksstimme vor und so wurde am vergangenen Sonnabend der Artikel „Rodeln am Deich nicht erlaubt“ veröffentlicht, der bei vielen Kindern in der Gemeinde für Enttäuschung und lange Gesichter sorgte. Sollte der ausgelassene Winter-Spaß etwa schon wieder vorbei sein?

Nach den Vorschriften wäre das Rodeln eigentlich nicht erlaubt, da es kein Zweck der Deichunterhaltung ist. Aber wer kann bei glitzerndem Neuschnee schon widerstehen, den Schlitten aus dem Keller zu holen und zu rodeln? Kaum ein Kind. Und das müssen sie laut Bürgermeister Kay Gericke (SPD) auch nicht. Er holte genauere Informationen ein und gibt nun grünes Licht für den Rodel-Spaß. „Nach dem Artikel in der Volksstimme haben sich bei uns in der Verwaltung und auch bei mir persönlich viele aufgeregte Eltern gemeldet, die Sorge hatten, dass sie und ihre Kinder etwas Verbotenes tun, was sogar ein Bußgeld nach sich zieht. Und daraufhin haben wir uns mit dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft in Verbindung gesetzt“, erklärt der Biederitzer Bürgermeister. „Und dort haben wir in Erfahrung gebracht, dass die Standsicherheit des Deiches in keinster Weise dadurch gefährdet ist, wenn Kinder diesen zum Rodeln nutzen. Schlitten mit Kindern sind viel zu leicht, um die Standsicherheit des Deiches zu beeinträchtigen.“

Was der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft als problematisch einstuft, ist die Nutzung mit Schlitten mit einem motorisierten Antrieb. „Solche Schlitten fallen unter das Verbot. Mit anderen Kraftfahrzeugen ist der Deich ja auch nicht befahrbar. Aber Kinder mit ihren Schlitten fallen natürlich nicht unter das Verbot und das wollen wir auch gar nicht verbieten. Deswegen haben wir uns als Gemeinde mit dem LHW in Verbindung gesetzt, dass wir das klarstellen, damit sich niemand Sorgen machen muss, dass er am Deich etwas Verbotenes oder Gefährliches unternimmt“, stellt der Bürgermeister klar.

In der Gemeinde Biederitz gibt es keine natürlichen Berge und kaum Anhöhen, die sich ansonsten für das Rodeln eignen. „Wir haben ja eigentlich nur den Deich, wo die Kinder rodeln können wenn Schnee liegt. Und gerade in diesen Zeiten der Corona-Pandemie, wo die Kinder ohnehin schon kaum etwas unternehmen können und viel Zeit allein zuhause drinnen verbringen müssen, ist das Rodeln doch eine schöne Abwechslung draußen an der frischen Luft“, erklärt der Bürgermeister. „Ich bin auch in Biederitz aufgewachsen und als Kind habe ich den Deich mit Freunden auch zum Rodeln genutzt und da ist auch noch nie was passiert und der Deich steht noch unbeschadet.“

Da bei den eisigen Temperaturen der Schnee noch eine Weile liegen bleiben wird, werden die Kinder in den kommenden Tagen also noch einige Gelegenheiten haben, mit ihren Schlitten den Deich hinab zu sausen. Und dabei müssen sie und ihre Eltern sich auch keine Gedanken um Verbote, Gefahr und Bußgelder machen. Der Deich kann also zum Rodeln genutzt werden – mit dem Segen des Bürgermeisters.