1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Gardelegen
  6. >
  7. Wer saniert die Ufermauer?

Bäke Wer saniert die Ufermauer?

Die Bachlauf der Bäke in Wollenhagen soll saniert werden. Doch zunächst müssen Zuständigkeiten geklärt werden.

Von Doreen Schulze 04.06.2019, 12:00

Wollenhagen l Steine brechen heraus, Wildwuchs setzt sich zwischen den Fugen fest – der Bachlauf der Bäke in Wollenhagen, auch Klein Venedig genannt, muss erneuert werden. Doch bis das umgesetzt wird, gibt es noch einiges zu klären. So trafen sich vor kurzem Vertreter der Hansestadt Gardelegen, des Ortes, des Wasserverbandes Bismark (WVB), des Unterhaltungsverbandes (UHV) Milde-Biese, Vertreter der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde des Altmarkkreises zu einem Termin vor Ort. Aber Klärungsbedarf gibt es noch immer. So etwa, wer für den Erhalt der Ufermauer zuständig ist. Diesbezüglich gibt es kontroverse Meinungen.

Für die Sanierung hatte die Hansestadt Gardelegen bereits in den Haushalt 2017/18 Gelder eingestellt, Ausschreibungen liefen. Doch dann wurde im Bauamt bekannt, dass es sich bei der Bäke um ein Gewässer zweiter Ordnung handelt. Mit der Gebietsreform kamen mehr als 40 Ortsteile zur Hansestadt hinzu, die Zuständigkeiten jedes Bachlaufs waren nicht sofort präsent. Als Gewässer zweiter Ordnung obliege die Unterhaltung der Bäke dem UHV. Dieser ist für den ordnungsgemäßen Abfluss des Gewässers zuständig, wie der UHV auch einräumt. Seitens der Unteren Wasserbehörde wurde nun mitgeteilt, dass die Kosten für die Sanierung anteilig durch den UHV und die Hansestadt Gardelegen als Eigentümerin zu tragen seien. Dazu sollte eine Vorabstimmung erfolgen.

Das sieht die Hansestadt aber anders, zumindest, was die Sanierung der Ufermauer angeht. „Die Hansestadt Gardelegen geht, entgegen der Meinung der Unteren Wasserbehörde, derzeit entsprechend der Erlasslage nicht davon aus, dass die Ufermauer durch uns saniert werden muss, da sie für uns Bestandteil des Gewässerbettes ist“, argumentiert Bürgermeisterin Mandy Zepig.

Sie bezieht sich auf den Erlass zur Unterhaltung von Ufermauern. Dort heißt es: „Ufermauern, die ganz oder teilweise das Ufer oder Böschungen ersetzen, dienen einem ordnungsgemäßen Wasserabfluss in urbanen Bereichen und sind deshalb vom Gewässerunterhaltungspflichtigen zu unterhalten“.

Eine abschließende Klärung stehe also noch aus. Die Hansestadt bittet die Fachaufsicht der Unteren Wasserbehörden um Unterstützung, um festzulegen, „wer wann was macht“. „Wenn eine Klärung bezüglich der Zuständigkeiten zur Ufermauer gegeben ist, werden wir uns mit dem UHV wegen einer Konzepterstellung und Kostenbeteiligung einigen“, teilt die Stadt mit.

Außerdem ist zu klären, ob wasserrechtliche Genehmigungen für die neun Brücken im Ort erforderlich werden, denn laut Erlass bedürfen Brücken, Gewässer querende Leitungen und Niederschlagswasserleitungen von nicht ausschließlich für Wohnzwecke genutzten Grundstücke grundsätzlich einer wasserrechtlichen Genehmigung beziehungsweise einer Erlaubnis nach dem Wasserhaushaltsgesetz. Eine solche wird seitens der Unteren Wasserbehörde derzeit nicht gefordert. Dies begrüßt die Hansestadt Gardelegen. Sie nennt es „ sinnvoll und bürgernah“, nicht auf die wasserrechtlichen Genehmigungen für die seit Jahrzehnten bestehenden Brücken, die zu den Grundstücken der Anwohner führen, zu bestehen.

Zu klären ist allerdings auch noch, ob eine vollständige Sanierung erfolgen soll oder eine Ausbesserung. Ein ordnungsgemäßer Abfluss sei in der Regel mit einer Krautung der Sohle gewährleistet. Da die Böschung aus einer Ufermauer besteht und die Sohle eine Steineinfassung hat, könne diese Maßnahme in Wollenhagen nicht greifen, teilte der UHV mit. Handarbeit sei daher für die Pflege notwendig. Einmal im Jahr sollen diese erfolgen. Sollte die Maßnahme häufiger erwünscht sein, fallen Mehrkosten an. „Aufgrund des Nährstoffeintrages in das Gewässer wächst in Wollenhagen das Gras in der Sohle besonders gut. Zudem ist der bauliche Zustand einiger Einleitstellen nicht der beste. Hier kommt es zu Ausspülungen“, heißt es vom UHV. Er weist darauf hin, dass es seine Aufgabe ist, Böschungen und Sohle im augenblicklichen Zustand zu erhalten, und wenn möglich in einen besseren ökologischen Zustand zu versetzen. Von der Wasserbehörde fordert der UHV, dass geklärt werde, was als Sanierung der Mauer angesehen werde. Erst dann sollen eine Aufteilung der Kosten diskutiert und anhand der alten Ausschreibung die Kosten kalkuliert werden.