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Feuerwehrübung Nebelrauch im Amtsgericht

Die Feuerwehrsirenen ertönten in Gardelegen wegen des Amtsgerichts. Es handelte sich aber nur um eine Übung - die erste seit Corona.

30.09.2020, 18:00

Gardelegen l 29. September, kurz nach 16 Uhr: Um das Amtsgericht sammeln sich Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr. Autos kommen nur langsam an ihnen vorbei – und an den schaulustigen Passanten, unter ihnen viele Schulkinder. Auch Mitarbeiter des Gerichts sind um das Gebäude verteilt, aus dessen Treppenhaus Rauch aufsteigt. Was war passiert? Wollte sich ein Verurteilter rächen? Hat gar jemand eine Verhandlung sabotieren wollen? Oder ist vielleicht einfach nur eine Raucherpause aus den Fugen geraten?

Es war nichts dergleichen passiert, wie sich herausstellt – beim Einsatz handelte es sich lediglich um eine Übung. Die Einsatzkräfte wurden mit der Meldung eines ausgelösten Brandmelders mobilisiert, der aber mit einer Nebelanlage simuliert worden ist.

Auch die meisten Mitarbeiter des Amtsgerichts wussten im Vorfeld nichts – abgesehen von denen, die die Übung mitorganisierten, sowie einem, der im Gebäude blieb. Er spielte die Person, die vom Dachboden gerettet werden sollte.

Mit dem Einsatz sollten nicht nur die Kameraden auf die Probe gestellt werden, erklärt Ortswehrleiter Henrik Lehmann im Nachgespräch mit der Volksstimme. Das Amtsgericht habe um die Übung gebeten, um zum Beispiel zu testen, wie gut es den Rettungskräften im Ernstfall zugänglich wäre. Dazu gehörte auch, wie gut der hintere Teil des Gebäudes mit der Rettungsleiter erreicht werden kann.

Insgesamt habe „soweit alles geklappt“, fasst Lehmann die Übung zusammen. 16 Kameraden rückten mit vier Fahrzeugen an, berichtet Übungsleiter Alexander Junge vor Ort – zur ersten Übung seit Beginn der Corona-Pandemie. Nur „die Verfügbarkeiten der Arbeitskräfte sind ein Thema zu der Zeit“, merkt Lehmann in seiner Einschätzung an.

Ein anderes Risiko, das zu der Zeit bestand: laufende Gerichtsverhandlungen. Solche Termine wurden nämlich laut Brandhelfer Thomas Mertens bei der Planung nicht berücksichtigt. Für den Fall seien aber auch Polizisten geschult, damit sie die Angeklagten bei der Evakuierung entsprechend bewachen.

Ein weiterer Sonderfall sei nur knapp verpasst worden, wie Mertens erwähnt – kurz vorher sei nämlich noch eine Frau im Rollstuhl im Haus gewesen. Da wäre die Evakuierung zwar wohl auch gelungen, aber etwas schwieriger.