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Gericht Fricopan löst Vertrag mit Höppner nicht auf

Das Arbeitsgericht Stendal hat die Klage von Andreas Höppner abgelehnt. Sein Arbeitsvertrag mit Fricopan ist somit nicht aufgelöst.

Von Wolfgang Biermann 28.12.2017, 23:02

Stendal/Gardelegen l Von besinnlicher Atmosphäre konnte am Freitag vor Weihnachten am Arbeitsgericht in Stendal im Prozess Andreas Höppner, dem „letzten Fricopaner“, gegen seinen Noch-Arbeitgeber, die Fricopan Back GmbH Immekath, keine Rede sein. Im Gegenteil. Die Stimmung war gereizt und vom gegenseitigen Schlagabtausch der beiden Anwälte geprägt. Wie berichtet, hat das Arbeitsgericht unter Vorsitz von Arbeitsgerichtsdirektorin Elisabeth Quick die Klage Höppners, derzeit beurlaubter Fricopan-Betriebsratsvorsitzender, Landtagsmitglied und Landeschef der Linkspartei, nach etwa einstündiger Verhandlung und nach geheimer Beratung in Abwesenheit der Prozessbeteiligten abgewiesen. Eine mündliche Urteilsbegründung erfolgte nicht, weil Kläger und Beklagte fehlten.

Die konkrete Urteilsbegründung werde schriftlich erfolgen, kündigte Richterin Quick gegenüber der Volksstimme an. Offen bleibt damit, ob Höppner gegen die Klageabweisung beim Landesarbeitsgericht vorgehen wird. Schon im Gütetermin am 21. Februar hatten die Parteien keinerlei Annäherung an ihre konträren Standpunkte gezeigt. Richterin Quick hatte im Februar wie auch am Freitag den möglichen Ausgang des Prozesses angedeutet. Es sei denn, Höppner und Fricopan finden eine einvernehmliche Lösung. Höppner stehe im Fall der Aufhebung oder Kündigung des Vertrages wohl eine Abfindung zu, wie sie alle Fricopan-Mitarbeiter nach ausgehandeltem Sozialplan und „Interessenausgleich“ bekamen.

Allerdings könne in Deutschland aufgrund der „Vertragsfreiheit“ kein Arbeitgeber zur Kündigung seiner Arbeitnehmer gezwungen werden, so Quick. Zudem berief sich Fricopan auf das Landesabgeordnetengesetz, das eine Kündigung von Mandatsträgern verbiete. Das gelte nur im Zusammenhang mit der Mandatsausübung, nahm Richterin Quick Fricopan diesbezüglich den Wind aus den Segeln. Der Status Quo der Beurlaubung Höppners zur Mandatsausübung im Landtag dauert also an.

Das Problem werde doch nur aufgeschoben, machte Richterin Quick klar. Verlasse Höppner den Landtag, ende auch die Beurlaubung und sein Vertrag, der nur für den Standort Immekath gelte, bestünde fort.

„Was ist danach?“, fragte Quick. „Das sehen wir dann“, winkte Anwalt Jürgen Schmitt nach Rücksprache mit Anja Zapka-Volkmann, Personalchefin der Aryzta AG, dem schweizerischen Mutterkonzern von Fricopan, ab.

Höppners Anwalt Uwe Ritter hatte die Stimmung zuvor mächtig angeheizt. Für ihn sei die Nichtauflösung des Vertrages durch Fricopan ein „Racheakt“. „Nicht zufällig ist Herr Höppner der letzte Fricopan-Mitarbeiter. Ein engagierter Betriebsratsvorsitzender soll hier gemaßregelt werden, weil er sich mit Aryzta angelegt hat“, so Ritter.

Von „Nachtreten“ und „harter Nummer“ war weiter die Rede. Dabei könne Aryzta die 64 000-Euro-Abfindung für Höppner doch „aus der Porto-Kasse“ zahlen. Man solle „hier keine Show machen“, auf „Augenhöhe verhandeln“ und „nicht pokern“. „Gibt es eine Möglichkeit zur Einigung?“, hakte Richterin Elisabeth Quick mehrfach nach. Fricopan-Anwalt Schmitt sprach von haltlosen Angriffen auf Fricopan-Aryzta. Es sei schwer, sich zu vergleichen, wenn man derart massiv angegriffen werde, konterte er. Schließlich habe sich Fricopan beim Sozialplan generell und der Zahlung von Abfindungen „über alle Maßen großzügig und anständig“ gezeigt.

Ein Problem zeigte sich zudem bei der Höhe der möglichen Abfindung für Höppner. Laut Sozialplan wurde den Mitarbeitern ein Monatsgehalt je Beschäftigungsjahr gezahlt. Wobei der April 2016 als Basis galt. Höppner hatte aber von Anfang März 2015 bis Ende März 2016 ein Teilzeitarbeitsverhältnis. Demnach stünden ihm nach Rechnung von Fricopan nur rund 49 000 Euro zu. Höppner will aber die volle Abfindung in Höhe von 63 910,77 Euro. Das alles bleibt Makulatur, weil sich die Parteien nicht einigen konnten. „Schade“, kommentierte Richterin Quick.