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Gericht Nach Kindesmissbrauch: Täter ruft erneut an

Einem Mann aus einem Kalbenser Orteil hatte das Gericht wegen Kindesmissbrauchs den Kontakt mit der Familie verboten. Er rief wieder an.

Von Petra Hartmann 28.08.2018, 03:00

Kalbe l Wegen eines verbotenen Handyanrufs stand ein 29-Jähriger aus einem Kalbenser Ortsteil vor dem Gardeleger Amtsgericht. Dem Mann war zuvor wegen sexuellen Missbrauchs zweier minderjähriger Mädchen jegliche Kontaktaufnahme verboten worden. Doch kurz vor Ablauf der Verbotszeit rief er eines Nachts die Mutter der beiden Kinder an.

Er habe sich „leider verwählt“, sagte der Mann, der Anruf könne auch nur vier Sekunden gedauert haben. Während seiner Aussage lag sein Handy vor ihm auf dem Tisch, und Richter Axel Bormann musste ihn mehrfach darauf hinweisen, dass das Mobiltelefon im Gerichtssaal ausgeschaltet werden müsse. „Ausgeschaltet und nicht nur lautlos“, forderte der Richter.

Warum er denn die Nummer immer noch im Handy gespeichert habe, wollte er dann von dem Angeklagten wissen. Es sei eine alte Karte gewesen, so der 29-Jährige. Inzwischen sei die Nummer nicht mehr auf seinem Gerät gespeichert. Er sei betrunken gewesen an dem Abend. „Zehn Bier und eine halbe Pulle Peppie“ seien es wohl gewesen. „Sind Sie Alkoholiker?“, fragte der Richter angesichts dieser Menge. „Ja, das könnte man so sehen“, meinte der Angeklagte.

Für die Betroffene war der Anruf jedenfalls keine Kleinigkeit. Die 32-jährige Kalbenserin weinte bei der Erinnerung an die Missbrauchsfälle. „Wir haben davon leider nichts mitbekommen, dann lief das ganze Ding ...“, sagte sie. Damals hatte die mittlere Tochter ihrer Mutter erzählt, der Mann hätte mit ihr Geschlechtsverkehr haben wollen. Die jüngste Tochter hatte geschwiegen, schämte sich zu sehr. Der Mann wurde schließlich verurteilt. Er ist wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen vorbestraft, wobei die Strafe auf ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Allerdings sei er kurz vor den Sommerferien wieder vor der Schule aufgetaucht. „Ich habe ihn nicht gesehen, aber mein Kind“, sagte die Mutter aus.

Das Gericht hatte damals ein Verbot jeglicher Kontaktaufnahme verhängt. Kurz vor Ablauf der Frist, in offenbar angeheiterter Stimmung und bei einem Nachbarn zu Besuch, verlor der Angeklagte jegliche Scheu und rief erneut an.

Die 32-Jährige hatte insofern Glück, als sie zur Anrufszeit bereits schlief. Ihr Lebensgefährte war zu diesem Zeitpunkt noch wach, da er sich den Klitschko-Boxkampf ansah. Als er die Nummer sah, wusste er sofort, wer dran war. Der 36-Jährige ließ es klingeln, bis die Mailbox ansprang. Abgesprochen war: „Wenn er anruft, nicht drangehen, damit die Nummer noch da ist“, sagte er aus.

Die beiden gingen dann mit dem Handy zur Kriminalpolizei, damit die Beamten das Gerät auslesen konnten. Es habe jedoch deutlich länger als vier Sekunden geklingelt, wie der Angeklagte behauptet hatte.

Richter Axel Bormann stellte eine „hohe Rückfallgeschwindigkeit seit der letzten Verurteilung“ fest. „Sie sind ein Bewährungsversager“, konstatierte Bormann, „es ist sehr erstaunlich, dass Sie – aus Versehen – die Nummer angerufen haben, die Sie nicht anrufen durften. Das geht gar nicht. Das durften Sie nicht. Was meinen Sie denn, warum Leute, die so etwas mitmachen mussten, einen solchen Anspruch haben?“ Er verurteilte den 29-Jährigen zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 15 Euro. Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens tragen.