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Gefährliche Raupenhaare Grundstücksbesitzer müssen handeln, sonst droht ein Zwangsgeld von 500 Euro

Eichenprozessionsspinner: Die Stadt Gardelegen hat eine Allgemeinverfügung erlassen. Was bedeutet das für Miesterhorst?

Von Cornelia Ahlfeld 28.06.2025, 07:00
Die Stadt Gardelegen hat mit der mechanischen Behandlung des Eichenprozessionsspinners mittels Absaugen der Nester begonnen. Für den extrem betroffenen Ort Miesterhorst gibt es Auflagen.
Die Stadt Gardelegen hat mit der mechanischen Behandlung des Eichenprozessionsspinners mittels Absaugen der Nester begonnen. Für den extrem betroffenen Ort Miesterhorst gibt es Auflagen. Archivfoto: Ines Jachmann

Gardelegen/Miesterhorst. - Die Stadt Gardelegen hat im Kampf gegen den Eichenprozessionsspinner für große Teile der Ortschaft Miesterhorst eine Allgemeinverfügung erlassen, die seit dem 27. Juni in Kraft ist. Die Verfügung gilt bis zum 17. August. Was bedeutet das für Grundstücksbesitzer im Drömlingsdorf Miesterhorst?