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Hundekot Tütenkontrolle beim Gassigehen

Der Tritt in einen Hundehaufen ist eklig. Hundehalter werden in Gardelegen kontrolliert, ob sie Tüten für den Kot dabei haben.

Von Ilka Marten 02.09.2016, 01:01

Gardelegen l Wer mit einem Hund in Gardelegen spazieren geht, muss damit rechnen kontrolliert zu werden. Das sei in den vergangenen Tagen bereits der Fall gewesen, informierte Donnerstag Florian Kauer, Mitarbeiter der Verwaltung im Fachbereich Sicherheit und Ordnung.

Hintergrund ist, „dass sich in der vergangenen Zeit mehrfach Bürger über Hundekot in der Stadt beschwert hatten“, so Kauer. Und die Mitarbeiter im Außendienst hätten dieses durchaus bestätigt.

Und so waren die Mitarbeiter, die ansonsten vor allem Parkuhren kontrollieren, vermehrt in den Morgen- und Abendstunden unterwegs, um Hundehalter anzusprechen, die mit ihren Tieren Gassi gehen. 57 waren es seit Dienstag insgesamt. Die Verwaltungsmitarbeiter kontrollierten, ob der Hund eine Steuermarke trägt – und ob der Hundeausführer ein Tütchen für den Kot dabei hat.

Einige Hundehalter wurden dabei ermittelt, deren Hunde bei der Stadt nicht angemeldet waren. „Sie wurden gebeten, das nun umgehend zu tun. Außerdem haben wir die Personalien aufgenommen“, so Kauer.

Das Problem mit Kot auf den Gehwegen gebe es besonders immer in den kleinen Gassen wie Marktstraße, Baderstraße, Oelstraße, allerdings auch auf Grünflächen. Wird jemand erwischt, wenn er den Kot seines Hundes auf dem Gehweg oder woanders liegen lässt, ist das für andere Bürger eine eklige Angelegenheit, für den Hundehalter aber sogar „eine Ordnungswidrigkeit“, verdeutlicht Kauer. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden, theoretisch bis zu einer Höhe von 10 000 Euro.

Bei den Gesprächen mit Leuten, die Hunde Gassi führten, hätten die Verwaltungsmitarbeiter auf die Pflicht, den Hundekot unverzüglich zu beseitigen, hingewiesen. Und sie ließen sich auch zeigen, ob die Hundehalter eine Tüte oder ein anderes Hilfsmittel dabei hatten, um den Kot aufzunehmen. Kauer betonte, dass eine Tüte oder ähnliches auf Verlangen der Verwaltungsmitarbeiter vorzuweisen ist.

Er kündigte an, dass Hundehalter in Gardelegen künftig in unregelmäßigen Abständen verstärkt kontrolliert werden. Dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob der, der den Hund ausführt, auch der Halter des Tieres ist. Wer einen Vierbeiner an der Leine hat, muss eine Tüte für die Hinterlassenschaften des Hundes dabei haben. Das gelte für Straßen, Wege, Plätze, Grünanlagen und Grünstreifen, so Kauer. Der gefüllte Hundekotbeutel könne verknotet in jedem öffentlichen Papierkorb entsorgt werden.

Zur möglichen Aufstellung eines Hundetütenautomaten stellte Bürgermeisterin Mandy Zepig klar: „Es ist nicht Aufgabe der Stadtverwaltung, Tüten bereit zu stellen.“ Vor Jahren gab es in der Innenstadt einen Tütenautomaten, weil er wieder abgeschafft wurde, weil er nicht angenommen worden war.

Auch wer seinen Hund nach einer Zeit von drei Monaten noch nicht bei der Verwaltung angemeldet hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Hundesteuersätze in Gardelegen betragen zurzeit 40 Euro für den ersten Hund pro Jahr, 50 für den zweiten und 80 Euro für jeden weiteren Hund.

Für jeden gefährlichen Hund, wozu unter anderem Rassen wie Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier und Bullterrier sowie Kreuzungen dieser Hunde gehören, zahlen Halter in Gardelegen 300 Euro pro Jahr. Diese Tiere dürfen nur gehalten werden, wenn sie einen Wesenstest absolviert haben.