Landesstraße 21 Landesstraße 21: Keine Verkehrsberuhigung für Kalbenser Ortsteil Neuendorf am Damm
Eine Verkehrsinsel, um den Verkehr in Neuendorf am Damm zu beruhigen, wünschen sich die Dorfbewohner. Diese solle am Ortseingang entstehen. Doch kann dieser Wunsch erfüllt werden?

Neuendorf am Damm - Die Neuendorfer wünschen sich eine Verkehrsberuhigung auf der ortsdurchführenden Landesstraße 21. Eine Verkehrsinsel soll her. Doch diese wird im Rahmen des im Mai startenden Straßenausbaus nicht eingerichtet. Die Landesstraßenbaubehörde begründet dies.
Schnurgerade führt die Landesstraße (L) 21 aus Richtung Kalbe kommend in den Ort Neuendorf am Damm. Und dort geht sie einige Hunderte Meter schnurgerade weiter. Das animiert die Autofahrer nicht gerade dazu, abzubremsen, wenn sie in den Ort einfahren. Wie könne also die Verkehrsführung innerorts sicherer gestaltet werden? Mit diesem Thema befasste sich jüngst der Neuendorfer Ortschaftsrat.
So kam die Idee auf, einen Zebrastreifen im Ort aufbringen zu lassen. Somit wäre zumindest ein sicheres Überqueren der Straße möglich. Aber nichtjeder läuft extra 100 Meter weiter, um zum Fußgängerüberweg zu gelangen, wenn er auf die andere Straßenseite möchte. Sinnvoller sei es, eine andere Form der Verkehrsberuhigung zu finden. Und so kam bei den Ratsmitgliedern der Wunsch auf, eine Verkehrsinsel am Ortseingang einzurichten. „Dadurch sind die Autofahrer gezwungen abzubremsen und fahren dann auch langsamer durch den Ort“, schildert Ortsbürgermeister Jürgen Schulz. Doch der Ortschaftsrat ist nur ein beratendes kein beschließendes Gremium. Diesen Wunsch des Ortschaftsrates möchte Schulz deshalb an die entsprechenden Stellen weiterleiten.
Doch ist es bautechnisch überhaupt machbar, an genanter Stelle eine Verkehrsinsel zu errichten? Im Mai beginnt der Ausbau der ortsdurchführenden L21. Die Planung ist abgeschlossen, die ausführenden Gewerke stehen quasi in den Startlöchern. Kann zum jetzigen Zeitpunkt dieser Wunsch Berücksichtigung finden? Kann er überhaupt noch in die Pläne eingearbeitet werden?
„Nein“, lautet die deutliche Antwort aus der Landesstraßenbaubehörde (LSBB) Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Nord. Dieser Bitte könne nicht mehr nachgegangen werden. Aber dies sei nicht allein des späten Zeitpunkts der Wunschäußerung geschuldet. Rein baulich sei das Anliegen, so wie es die Neuendorfer wünschen, nicht umzusetzen.
Gewünschter Effekt wird nicht erzielt
Meike Portius, Regionalbereichsleiterin der LSBB, begründet das: „Aus Richtung Kalbe kommend befinden sich zwischen dem Ortseingang und dem Beginn der eigentlichen Ortsdurchfahrt auf der rechten Seite (Einfahrtseite) Häuser und dann erst kommt die Kreuzung mit den Wirtschaftswegen. Um eine Geschwindigkeitsreduzierung innerhalb der Ortsdurchfahrt zu erwirken, sind entsprechende bauliche Maßnahmen so anzuordnen, dass der schnellere einfahrende Verkehr durch die baulichen Anlagen zur Reduzierung der Geschwindigkeit gezwungen wird.“ Doch dies ist so nicht zu erreichen. „Durch die Bebauung wäre eine Verkehrsinsel noch vor der Ortslage anzuordnen gewesen. Dadurch werde das Ansinnen nicht erwirkt, da die Fahrzeuge danach noch zu viel Strecke haben, die Geschwindigkeit wieder zu erhöhen. Kurzum, der gewünschte Effekt würde nicht erzielt werden.“ Wie Portius berichtet, gab es bereits eine Beratung mit der Stadt, bei der dies ausführlich erläutert wurde.
Das Aufbringen eines Zebrastreifens am Ortseingang machen ebenfalls wenig Sinn, so Portius. Fahrzeugführer würden nur abbremsen, wenn tatsächlich jemand dort über die Straße gehen möchte. Am Ortseingang würde ein solcher Übergang aber selten bis gar nicht genutzt werden.
Grundsätzlich könne ein Zebrastreifen innerorts angelegt werden. Meist werden diese an Schulen oder Kita eingerichtet, so Portius. „Hierzu müsste die Gemeinde einen begründeten Antrag an den Landkreis stellen. Die LSBB würde diesen fachlich prüfen.“ Doch in Neuendorf am Damm gibt es weder eine Schule noch eine Kindertagesstätte.