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Missbrauch Täter fühlt sich zu Mädchen hingezogen

Über Instagram und Whats-App köderte ein Oebisfelder minderjährige Mädchen, wollte Nacktbilder. Nun wurde er verurteilt.

Von Malte Schmidt 01.02.2018, 20:00

Gardelegen l Mal starrt er mit gefalteten Händen und fast teilnahmslos an die Decke, dann wieder auf seine Anklagebank: Sichtlich nervös sitzt der gebürtige Oebisfelder Fritz P. (Name von der Redaktion geändert) am Mittwochmorgen im Saal 3.03 des Amtsgerichts in Gardelegen. Angeklagt ist er wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen sowie den Besitz von kinderpornografischen Dateien und Nachrichten. Er gesteht binnen weniger Minuten. In seiner Aussage im Gerichtssaal und der am Tag der Hausdurchsuchung, die am 24. November 2016 vollzogen wird, wird schnell klar, was in dem 32-jährigen Familienvater – er hat insgesamt drei eigene Kinder – vorgeht. Doch was genau ist geschehen? Es ist Anfang 2015, als Fritz P. mit seinen Taten beginnt.

Gezielt sucht er über Instagram – ein kostenloser Online-Dienst zum Veröffentlichen von Fotos und Videos – nach minderjährigen Mädchen, die er anziehend findet. Kurzerhand gibt er sich als 13-jähriger Junge aus, und schnell ist sein erstes Opfer in der Vertrauensfalle. Er lernt die 12-jährige Cindy M. (Name geändert) kennen. „Am Anfang haben wir uns über die Schule und Hobbys unterhalten“, erzählt Fritz P. Richter Ralf Eickelkamp. Schnell wird laut des 32-Jährigen mehr daraus. Man unterhält sich über die erste Chatliebe, Gefühle und Sex. Dann bricht der Kontakt ab. Etwas später erstellt sich Fritz P. jedoch ein neues Profil – er hatte insgesamt fünf Instagram-Accounts – und schreibt Cindy M. erneut an, gewinnt auch ihr Vertrauen erneut und fragt irgendwann, ob er Nacktfotos von ihr bekommen kann, die kurze Zeit später per Whats-App auf seinem Handy ankommen. Doch das ist nicht alles. Auch P. schickt der 12-Jährigen Bilder, auf denen sein erigiertes Glied zu sehen ist. Doch er fliegt auf. Grund: Die Mutter der 12-Jährigen bekommt Wind von den Machenschaften des Oebisfelders. Kurzerhand ruft sie bei ihm an, gibt ihm deutlich zu verstehen, dass er gefälligst ihre Tochter in Ruhe lassen soll und erklärt ihm, dass sie die Polizei verständigen wird.

Daraufhin blockt er Cindy M. bei Instagram und probiert, somit seine Tat zu vertuschen – ohne Erfolg. Am 24. November 2016 wird er von Beamten in Wolfsburg von der Arbeit für eine Hausdurchsuchung abgeholt. Insgesamt haben die Ermittler 52 kinderpornografische Dateien sicherstellen können. Weiterhin wird sein Handy beschlagnahmt, auf dem alle Nachrichten zwischen ihm, Cindy M. und weiteren Opfern zu finden sind.

„Ich muss sagen, dass ich mich zu jungen Mädchen hingezogen fühle. Ich weiß nicht, was mit mir los ist und erkenne schon eine pädophile Neigung bei mir“, gesteht Fritz P. am Verhandlungstag. Er habe auch schon Gedanken daran gehabt, mit jungen Mädchen Geschlechtsverkehr zu haben. Er glaube, Interesse an so jungen Mädchen zu haben, weil er als Teenager nie eine Freundin hatte.

„Sie haben mit diesen Taten die Geschädigten zu Opfern Ihrer sexuellen Neigungen gemacht“, macht die Staatsanwältin dem 32-Jährigen deutlich, der fast die komplette Verhandlung über den Kopf gesenkt hat.

So fordert die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer in Anbetracht der Tat eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, ausgesetzt zu einer zweijährigen Bewährung. Hinzu kommt eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro.

Nach 30 Minuten dann das Urteil von Richter Ralf Eickelkamp: „Der Angeklagte wird zu einem Jahr und zwei Monaten verurteilt, die ausgesetzt sind zu einer zweijährigen Bewährung.“

Die Bewährungsauflagen von Fritz P.: Er muss in dieser Zeit einen Bewährungshelfer an seiner Seite haben, der darauf achtet, dass der 32-Jährige eine Psychotherapie beginnt. Hinzu kommt eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro, die dem Verein Dunkelziffer zukommen soll, der sich für sexuell missbrauchte Kinder einsetzt.