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Polizei Keine Erlaubnis zum Führen eines Anhängers

Ohne erforderliche Führerscheinklasse BE waren Fahreugführer in Vahrholz unterwegs.

Von Doreen Schulze 21.09.2020, 17:44

Vahrholz l Ohne erforderliche Fahrerlaubnis war ein 30-jähriger Fahrzeugführer mit VW Transporter und Pferdeanhänger unterwegs. Im Rahmen ihrer Streifentätigkeit kontrollierten Polizisten Teilnehmer, die vom „24-Stunden-Simson-Rennen“ in Vahrholz abreisten. Der junge Mann musste sich einer verdachtsunabhängigen Verkehrskontrolle unterziehen. Vorhanden war lediglich die Fahrerlaubnisklasse B. Das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges betrug 3000 Kilogramm, das des Anhängers 2000 Kilogramm. Somit darf diese Fahrzeugkombination mit der Führerscheinklasse B nicht geführt werden. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Es folgt eine entsprechende Strafanzeige.

20 Minuten später stellte die Polizei bei Abgangskontrollen des „24-Stunden-Simson-Rennens“ bei einem 24-jährigen Renault-Fahrer das gleiche Problem fest. Er führte im öffentlichen Verkehrsraum einen Pkw mit 3030 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht und einen Anhänger mit 1100 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht. Die dafür notwendige Führerscheinklasse BE konnte er nicht nachweisen, was eine entsprechende Strafanzeige zur Folge hatte.