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Schule Die etwas andere Zeugnisübergabe

Die Übergabe der Halbjahreszeugnisse unterliegt in diesem Jahr besonderen Bestimmungen. Nicht alle Schüler erhalten die Zeugnisse gleich.

Von Elke Weisbach 05.02.2021, 04:00

Gardelegen l Am Freitag gibt es sie, die Halbjahreszeugnisse für das erste Schulhalbjahr 2020/2021. Allerdings werden die meisten von den Notenblättern erst einmal in den Bildungseinrichtungen bleiben. Sie werden erst an die Schüler ausgeteilt, wenn diese wieder zur Schule gehen dürfen, das heißt, wenn der Präsenzunterricht wieder startet. Doch es gibt Ausnahmen. In der Gardelegener Karl-Marx-Sekundarschule erhalten die Zehntklässler am Freitag ihre Zeugnisse, denn für diese Abschlussklassen wurde auch im derzeitigen Lockdown der Präsenzunterricht aufrecht erhalten. Dazu wurden Lerngruppen gebildet. Das gilt auch für die Hauptschüler, die nach diesem Schuljahr die Bildungseinrichtung verlassen. „Die Gruppen der Hauptschüler bekommen von mir die Zeugnisse überreicht“, berichtet Schulleiterin Solveig Lamontain auf Nachfrage der Volksstimme.

Alle anderen Schüler erhalten ihre Zeugnisse, wenn sie die Schule wieder besuchen, so wie es das Landesschulamt vorgegeben hat. Doch es gibt laut Lamontain Ausnahmen. Manche Neuntklässler müssen sich nämlich bereits mit dem Halbjahreszeugnis für eine Ausbildung bewerben. Bei den Geldinstituten sei das beispielsweise der Fall. Und diese Schüler können mit dem Sekretariat und der Schulleitung einen Termin vereinbaren, damit sie ihre Zeugnisse dafür abholen können. Das sei auch in den bevorstehenden Ferien möglich.

Alle anderen Zensurenblätter werden im Schultresor „hoch und trocken“ bis zu ihrer Ausgabe verwahrt. Sollten Eltern allerdings großes Interesse daran haben, wie denn der derzeitige Stand ihrer Sprösslinge ist, ob er oder sie vielleicht versetzungsgefährdet ist, können sie sich über das eigene Schulprogramm der Karl-Marx-Sekundarschule, die nicht Moodle verwendet, an die Klassenlehrer wenden. Das sei auch telefonisch möglich.

Im Gymnasium wird es praktisch ebenfalls keine Ausgabe der Zeugnisse geben. „Wir können ja nicht 650 Schüler oder dieselbe Anzahl von Elternteilen zu uns einladen“, erklärt Schulleiterin Steffi Ros. Sollte es aber Bedarf geben, das heißt, wenn Schüler oder Eltern sagen, „ich brauche das Zeugnis aber dringend für eine Bewerbung“, dann kann ein Termin zur Abholung vereinbart werden. Ansonsten werden die Zeugnisse übergeben, wenn die Schüler wieder zur Schule gehen dürfen.

An die Vorgaben des Landesschulamtes hält sich auch die Miester Sekundarschule Am Drömling, wie dort auf Nachfrage zu erfahren war.

Und so verfahren auch die Grundschulen in der Einheitsgemeinde. „Wir verfahren so, wie es der Erlass vorgibt“, erklärt Kerstin Ohmenzetter, Leiterin der Jävenitzer Grundschule. Die Kinder, die sich derzeit in der Notbetreuung befinden, erhalten ihre Zeugnisse am Freitag vor den Winterferien, alle anderen, wenn sie die Schule wieder besuchen dürfen. Wenn Eltern das Zeugnis ihres Nachwuchses bereits vorher erhalten möchten, müssen sie einen Termin zur Abholung vereinbaren. Diesbezüglich gab es auch schon Nachfragen.

Auch die Schüler, die in der Wander-Grundschule notbetreut werden, erhalten ihre Zeugnisse am Freitag. Für die anderen Schüler und ihre Eltern sind auf der Homepage Zeiten angegeben, wann sie die Zeugnisse und – wichtig für die Viertklässler – auch die Empfehlungen für die weiterführenden Schulen in der Bildungseinrichtung abholen können, erläutert Schulleiterin Regina Müller. Wer es zu den angegebenen Terminen gar nicht schafft, dem werde das Zeugnis zugeschickt.

Eine Möglichkeit, die Zeugnisse zu einer bestimmten Zeit abzuholen, bietet auch die Reutter-Grundschule den Eltern an, wie Schulleiterin Sylvia Straßburg auf Nachfrage erklärt.

Und auch die Miester Grundschule bietet für Schüler, die nicht in der Betreuung sind, die Abholung der Zeugnisse an. Für jede Klassenstufe gibt es eine vorgegebene Zeit, die auf der Homepage nachzulesen ist. Die Schüler oder ein Elternteil können die Zeugnisse abholen. Zudem besteht laut Schulleiter Thomas Eckhardt die Möglichkeit, dass einem Elternteil mit entsprechenden Vollmachten der Erziehungsberechtigten weitere Zeugnisse mitgegeben werden können. Die Zeugnisse werden mit möglichen Unterlagen jeweils in einem verschlossenen Umschlag übergeben.